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1. Januar 2021
1. Januar 2021
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31. Dezember 2025
31. Dezember 2025
(1) Das Insolvenzgericht kann den Insolvenzverwalter aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen. Die Entlassung kann von Amts wegen oder auf Antrag des Verwalters, des Schuldners, des Gläubigerausschusses, der Gläubigerversammlung oder eines Insolvenzgläubigers erfolgen. Auf Antrag des Schuldners oder eines Insolvenzgläubigers erfolgt die Entlassung nur, wenn dies innerhalb von sechs Monaten nach der Bestellung beantragt wird und der Verwalter nicht unabhängig ist; dies ist von dem Antragsteller glaubhaft zu machen. Vor der Entscheidung des Gerichts ist der Verwalter zu hören.
(2) Gegen die Entlassung steht dem Verwalter die sofortige Beschwerde zu. Gegen die Ablehnung des Antrags steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu. Hat die Gläubigerversammlung den Antrag gestellt, steht auch jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde zu.
Fachbeiträge • 15
- 1. Was macht eine Gläubigerversammlung?Eingeschränkter ZugriffAndre Kraus · www.anwalt-kg.de · 20. Januar 2021
- 2. Was macht eine Gläubigerversammlung?Eingeschränkter ZugriffAndre Kraus · www.anwalt-kg.de · 20. Januar 2021
- 3. SNP Schlawien Partnerschaft mbB Rechtsanwälte SteuerberaterEingeschränkter Zugriffhttps://snp.law/standorte/muenchen/ · 14. November 2023
- 4. SNP Schlawien Partnerschaft mbB Rechtsanwälte SteuerberaterEingeschränkter Zugriffhttps://snp.law/standorte/muenchen/ · 11. Dezember 2024
- 5. RefE des VRUGEingeschränkter Zugriffwww.vid.de · 3. März 2023
- 6. KontaktformularEingeschränkter Zugriffwww.vid.de · 30. August 2016
- 7. Insolvenzverfahren 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 23. November 2016
- 8. VerfahrensordnungEingeschränkter Zugriffwww.vid.de · 30. August 2016
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/4880 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von UnternehmenBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2018
- 2. 19/24181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG)Bundestag Drucksachen · 9. November 2020