Familienrechtliche Unterhaltsansprüche gegen den Schuldner können im Insolvenzverfahren für die Zeit nach der Eröffnung nur geltend gemacht werden, soweit der Schuldner als Erbe des Verpflichteten haftet. § 100 bleibt unberührt.
Fachbeiträge • 3
- 1. Zahlungen des Unterhaltsschuldners auf geleistete Unterhaltsvorschüsse - und die InsolvenzanfechtungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 24. September 2019
- 2. Familienrecht kompaktEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 3. Familienrecht kompaktEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va