Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. März 2012
1. März 2012
>
Version
1. Januar 2021
1. Januar 2021
>
Version
31. Dezember 2025
31. Dezember 2025
(1) Auf Antrag eines Gläubigers oder, wenn der Schuldner keine natürliche Person ist, einer am Schuldner beteiligten Person ist die Bestätigung des Insolvenzplans zu versagen, wenn
- 1.
- der Antragsteller dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
- 2.
- der Antragsteller durch den Plan voraussichtlich schlechtergestellt wird, als er ohne einen Plan stünde; ist der Schuldner eine natürliche Person, gilt § 245a entsprechend.
(2) Der Antrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller spätestens im Abstimmungstermin glaubhaft macht, dass er durch den Plan voraussichtlich schlechtergestellt wird.
(3) Der Antrag ist abzuweisen, wenn im gestaltenden Teil des Plans Mittel für den Fall bereitgestellt werden, dass ein Beteiligter eine Schlechterstellung nachweist. Ob der Beteiligte einen Ausgleich aus diesen Mitteln erhält, ist außerhalb des Insolvenzverfahrens zu klären.
Fachbeiträge • 19
- 1. Regelinsolvenzverfahren für Arbeitnehmer?Eingeschränkter ZugriffUwe Willmann · www.uwe-willmann.de · 6. Juli 2011
- 2. Erfolgreiche Rechtsbeschwerde der Medienholding AG Winterthur im Insolvenzplanverfahren der Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KGEingeschränkter ZugriffCarl Christian Müller · www.mueller.legal · 21. Juli 2014
- 3. BGH stärkt Minderheiten im InsolvenzplanEingeschränkter ZugriffBrauncap · www.kanzlei-braun.net · 1. März 2026
- 4. Suhrkamp InsolvenzEingeschränkter ZugriffLecon · www.lecon.eu · 19. Dezember 2014
- 5. Der Insolvenzplan und die Versagungsgründe für die RestschuldbefreiungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 23. Juni 2009
- 6. Richtlinie: Das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren kommtEingeschränkter ZugriffChristoph Kiel · www.hoffmannliebs.de · 30. Dezember 2016
- 7. Einführung in das neue InsolvenzrechtEingeschränkter ZugriffAdrian Geiger · www.buchalik-broemmekamp.de · 9. April 2013
- 8. Verfassungsbeschwerde 1 BvR 606/25Eingeschränkter Zugriffwww.vid.de · 30. März 2026
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 18/10823 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über InsolvenzverfahrenBundestag Drucksachen · 11. Januar 2017
- 2. 19/4880 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von UnternehmenBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2018
- 3. 19/24181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG)Bundestag Drucksachen · 9. November 2020
- 4. 20/9093 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 6. November 2023