(1) Die Zertifizierungsstelle kann den Antrag auf Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages ablehnen oder die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gegenüber dem Anbieter widerrufen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Anbieter die für die Beachtung der Vorschriften dieses Gesetzes sowie der §§ 10a, 22 Nr. 5, § 22a und des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetzes erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Die Zertifizierungsstelle kann den Antrag auf Zertifizierung eines Basisrentenvertrages ablehnen oder die Zertifizierung eines Basisrentenvertrages gegenüber dem Anbieter widerrufen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Anbieter die für die Beachtung der Vorschriften dieses Gesetzes sowie der §§ 10 und 22a des Einkommensteuergesetzes erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Die Zertifizierungsstelle hat die Zertifizierung gegenüber dem Anbieter zu widerrufen, wenn der Anbieter die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 oder des § 236 des Versicherungsaufsichtsgesetzes nicht mehr erfüllt. Die Aufhebung der Zertifizierung nach den allgemeinen Verfahrensvorschriften der Abgabenordnung bleibt unberührt. Bei einem Anbieter im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 (Genossenschaften) ist der Prüfungsverband, von dem die Genossenschaft geprüft wird, verpflichtet, die Zertifizierungsstelle zu unterrichten, soweit er im Rahmen einer Prüfung nach § 53 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes Tatsachen im Sinne des Satzes 1 oder einen Widerrufsgrund im Sinne des Satzes 2 feststellt oder dem Prüfungsverband anderweitig bekannt werden oder ihm bekannt wird, dass die Satzung der Genossenschaft in der Weise geändert werden soll oder geändert wurde, dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe b nicht mehr erfüllt werden. Satz 4 gilt entsprechend für die nach § 81 des Genossenschaftsgesetzes zuständige oberste Landesbehörde.
(2) Der Anbieter kann auf die Zertifizierung unbeschadet seiner vertraglichen Verpflichtungen für die Zukunft durch schriftliche Erklärung gegenüber der Zertifizierungsstelle verzichten.
(3) Der Anbieter ist verpflichtet, den Vertragspartner, mit dem er einen Altersvorsorgevertrag oder einen Basisrentenvertrag abgeschlossen hat, über Rücknahme oder Widerruf der Zertifizierung unverzüglich zu unterrichten.
(4) Die Zertifizierungsbehörde unterrichtet die zentrale Stelle im Sinne des § 81 des Einkommensteuergesetzes unverzüglich über Rücknahme oder Widerruf der Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages oder über den Verzicht auf die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages. Die Zertifizierungsstelle unterrichtet die obersten Finanzbehörden der Länder unverzüglich über Rücknahme oder Widerruf der Zertifizierung eines Basisrentenvertrages oder über den Verzicht auf die Zertifizierung eines Basisrentenvertrages. Dabei ist auch mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Rücknahme, Widerruf oder Verzicht wirksam sind. Im Fall einer Antragsablehnung oder eines Widerrufs nach Absatz 1 Satz 1 ist die für den Anbieter zuständige Aufsichtsbehörde sowie bei einem Anbieter im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Prüfungsverband, von dem die Genossenschaft geprüft wird, zu unterrichten. Ein Anbieter im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 muss die Zertifizierungsstelle unterrichten, wenn in Zukunft ein anderer als der bisherige Prüfungsverband die Prüfung nach § 53 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes vornehmen wird.
(5) (weggefallen)
Fußnote
(+++ § 8: Zur Anwendung d. Änderungen d. Art. 2 Nr. 11 G v. 24.6.2013 I 1667 vgl. § 14 Abs. 6 +++)
Fachbeiträge • 3
- 1. BLD Spotlight - Koalition einigt sich auf Reform der steuerlich geförderten AltersvorsorgeEingeschränkter ZugriffBld Bach Langheid Dallmayr · www.bld.de · 27. März 2026
- 2. und Vertriebskosten in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen Fachanwalt Rechtsanwalt StuttgartEingeschränkter ZugriffMichael Prettl · www.prettl.de · 14. November 2012
- 3. BLD Spotlight - Koalition einigt sich auf Reform der steuerlich geförderten AltersvorsorgeEingeschränkter ZugriffBld Bach Langheid Dallmayr · www.bld.de · 27. März 2026
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 15/3004 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/2150- Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/2563, 15/2592- Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG)Bundestag Drucksachen · 29. April 2004
- 2. 16/11194 - Antwort: Verbraucherschutz bei der geförderten AltervorsorgeBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2008
- 3. 16/8869 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG)Bundestag Drucksachen · 22. April 2008
- 4. 16/9641 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 16/8869 - Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 16/9274, 16/9449 - Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG)Bundestag Drucksachen · 18. Juni 2008
- 5. 16/6290 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)Bundestag Drucksachen · 4. September 2007
- 6. 16/6981 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/6290, 16/6739- Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/6396- Steuerklasse V abschaffen - Lohnsteuerabzug neu ordnen c) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/6374- Entfernungspauschale vollständig anerkennen - Verfassungsmäßigkeit und Steuergerechtigkeit herstellen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/3023- Steuervereinfachung - Lohnsteuerklassen III, IV und V abschaffenBundestag Drucksachen · 7. November 2007
- 7. 17/3549 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/2249, 17/2823- Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Jutta Krellmann, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/255- Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts für KurzarbeitergeldBundestag Drucksachen · 28. Oktober 2010
- 8. 17/2249 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010)Bundestag Drucksachen · 21. Juni 2010