(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, die Aufgaben nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und 3 einer juristischen Person des Privatrechts (Produktinformationsstelle Altersvorsorge) im Wege der Beleihung ganz oder teilweise zu übertragen. Sie untersteht nicht den Weisungen des Bundesministeriums der Finanzen. Verletzt sie in Ausübung der ihr auf Grund dieses Gesetzes übertragenen Aufgaben Pflichten, die ihr einem Dritten gegenüber obliegen, so haftet allein sie. Die Produktinformationsstelle Altersvorsorge haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. § 9 gilt entsprechend.
(2) Die Produktinformationsstelle Altersvorsorge darf nicht mit Gewinnerzielungsabsicht tätig werden und muss die Gewähr für die Erfüllung der ihr auf Grund dieses Gesetzes übertragenen Aufgaben bieten. Sie ist von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Satzung oder Gesellschaftsvertrag der Produktinformationsstelle Altersvorsorge sowie deren Änderungen bedürfen der Genehmigung durch das Bundesministerium der Finanzen. Die Personen, die nach Gesetz oder Satzung zur Geschäftsführung und Vertretung der Produktinformationsstelle Altersvorsorge bestellt sind, müssen zuverlässig und zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben fachlich geeignet sein.
(3) Die Produktinformationsstelle Altersvorsorge darf Gebühren auf der Grundlage einer Gebührensatzung erheben, um die ihr entstehenden Verwaltungskosten zu decken. Die Gebührensatzung bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums der Finanzen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/14027 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)Bundestag Drucksachen · 3. Dezember 2024
- 2. 20/12677 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. August 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. August 2024
- 3. 21/4996 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Druckache 21/4088 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2830 - Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN - Drucksache 21/3617 - Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge - Einfach, sicher, renditestarkBundestag Drucksachen · 25. März 2026
- 4. 21/4088 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)Bundestag Drucksachen · 11. Februar 2026