(1) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- 1.
- eine oder mehrere Stellen zu bestimmen, zu beauftragen und soweit erforderlich zu beleihen,
- a)
- die für die Ausstellung der Bescheinigungen im Sinne des § 6 erforderlichen Handlungen durchzuführen,
- b)
- die Bescheinigung für den Antragsteller auszustellen,
- c)
- eine Geschäftsstatistik über die Verfahren nach § 6 durchzuführen und
- d)
- erforderliche Einzelangaben bei den Antragstellern im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens nach § 6 für die Evaluierung dieses Gesetzes (§ 17) zu erheben und weitere freiwillige Erhebungen bei den Antragstellern durchzuführen.
- 2.
- Verfahrensvorschriften zu § 2 zu erlassen, insbesondere zur inhaltlichen Beurteilung der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie zum Verfahren zur Beantragung der nach § 6 erforderlichen Bescheinigung,
- 3.
- die im Zusammenhang mit der Ausstellung der Bescheinigungen nach § 6 zu erhebenden Gebühren und Auslagen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium der Finanzen näher zu bestimmen und dabei feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen.
(2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Durchführung des Gesetzes durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung des Steueraufkommens und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung das Antragsverfahren nach § 5 näher zu regeln.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 19/14875 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/10940, 19/11728, 19/13175 Nr. 11 - Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Dr. Michael Espendiller, Dr. Alexander Gauland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/4844 - Für ein innovationsfreundliches Steuersystem - Steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung einführenBundestag Drucksachen · 6. November 2019
- 2. 19/10940 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG)Bundestag Drucksachen · 17. Juni 2019
- 3. 19/22600 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)Bundestag Drucksachen · 25. September 2020
- 4. 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)Bundestag Drucksachen · 5. August 2022
- 5. 20/1000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)Bundestag Drucksachen · 18. März 2022
- 6. 20/8628 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)Bundestag Drucksachen · 2. Oktober 2023
- 7. 20/9710 - Unterrichtung: Jahresbericht 2023 des Nationalen Normenkontrollrates Weniger, einfacher, digitaler. Bürokratie abbauen. Deutschland zukunftsfähig machen.Bundestag Drucksachen · 1. Dezember 2023
- 8. 20/7800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)Bundestag Drucksachen · 18. August 2023