(1) Das hinterlegte Vermögensanlagen-Informationsblatt muss mindestens einen Arbeitstag vor dem öffentlichen Angebot auf der Internetseite des Anbieters veröffentlicht und bei den im Verkaufsprospekt angegebenen Stellen zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden. Die aktuelle Fassung des Vermögensanlagen-Informationsblatts muss für die Dauer des öffentlichen Angebots nach Satz 1 zugänglich gemacht und bereitgehalten werden.
(2) Ist die Erstellung eines Verkaufsprospekts nach § 2a oder § 2b entbehrlich, muss das Vermögensanlagen-Informationsblatt entsprechend den Vorgaben des Absatzes 1 auf der Internetseite der Internet-Dienstleistungsplattform und des Anbieters ohne Zugriffsbeschränkungen für jedermann zugänglich gemacht werden.
(3) Die Bundesanstalt veröffentlicht auf ihrer Internetseite für den Fall, dass die Erstellung eines Verkaufsprospekts nach §§ 2a oder 2b entbehrlich ist, die nach § 13 gestatteten Vermögensanlagen-Informationsblätter. Diese bleiben zehn Jahre lang auf der Internetseite öffentlich zugänglich. Die Bundesanstalt veröffentlicht auf ihrer Internetseite auch die nach § 13 Absatz 7 Satz 2 übermittelten aktualisierten Fassungen der Vermögensanlagen-Informationsblätter; Satz 2 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 4
- 1. Anlegerschutz vor Bürgerbeteiligung? Das AnlegerschutzEingeschränkter ZugriffBoehlmann-Balan · www.prometheus-recht.de · 6. Juni 2021
- 2. Neue Vorgaben für Crowdinvesting-PlattformenEingeschränkter ZugriffJulia Redler · www.lspartner.de · 26. Juli 2017
- 3. Evaluierung des Kleinanlegerschutzes: Ein Überblick über die möglichen Änderungen des VermögensanlagengesetzesEingeschränkter ZugriffChristian Krösch · www.slk-rechtsanwaelte.de · 19. Juni 2017
- 4. Gestattungsverfahren für VIBEingeschränkter ZugriffRobertwegmann · www.frostlaw.de · 30. August 2017
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/2435 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer FinanzmarktgesetzeBundestag Drucksachen · 1. Juni 2018
- 2. 19/10000 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/8005, 19/8617, 19/9079 Nr. 6 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von FinanzmarktgesetzenBundestag Drucksachen · 8. Mai 2019
- 3. 19/22308 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. September 2020
- 4. 19/28166 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des AnlegerschutzesBundestag Drucksachen · 31. März 2021