(1) Der Verkaufsprospekt muss mindestens einen Arbeitstag vor dem öffentlichen Angebot nach Maßgabe des Absatzes 2 Satz 1 und 2 veröffentlicht werden.
(2) Der Verkaufsprospekt ist in der Form zu veröffentlichen, dass er
- 1.
- auf der Internetseite des Anbieters und im Bundesanzeiger veröffentlicht wird oder
- 2.
- auf der Internetseite des Anbieters veröffentlicht und bei den im Verkaufsprospekt benannten Zahlstellen zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten wird; dies ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
(3) Die Bundesanstalt veröffentlicht auf ihrer Internetseite die nach § 8 gebilligten Verkaufsprospekte. Diese bleiben zehn Jahre lang auf der Internetseite öffentlich zugänglich. Die Bundesanstalt veröffentlicht auf ihrer Internetseite auch Nachträge zu Verkaufsprospekten nach § 14 Absatz 3 Satz 1; Satz 2 gilt entsprechend.
Fußnote
(+++ § 9: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 +++)
Fachbeiträge • 2
- 1. Kleinanlegerschutzgesetz: verschärfte Vorgaben für Emittenten von Vermögensanlagen geplantEingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. September 2026
- 2. Grauer Kapitalmarkt: Gesetzentwurf zur Stärkung des AnlegerschutzesEingeschränkter ZugriffMarkus Weingart · https://raue.com/rechtsgebiete/familien-und-erbrecht/ · 12. März 2019
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/10000 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/8005, 19/8617, 19/9079 Nr. 6 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von FinanzmarktgesetzenBundestag Drucksachen · 8. Mai 2019
- 2. 19/18622 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/17736 - Die BaFin als Institution zum Schutz von Verbraucherinnen und VerbrauchernBundestag Drucksachen · 15. April 2020
- 3. 19/28166 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des AnlegerschutzesBundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 4. 20/8292 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)Bundestag Drucksachen · 11. September 2023