(1) Die Verbandsversammlung hat folgende Aufgaben:
- 1.
- Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter,
- 2.
- Beschlußfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik,
- 3.
- Beschlußfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbands,
- 4.
- Wahl der Schaubeauftragten,
- 5.
- Festsetzung des Haushaltsplans sowie von Nachtragshaushaltsplänen,
- 6.
- Einspruch gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplans,
- 7.
- Entlastung des Vorstands,
- 8.
- Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen für Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Verbandsausschusses,
- 9.
- Beschlußfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und den Verband,
- 10.
- Beratung des Vorstands in allen wichtigen Angelegenheiten.
(2) Die Satzung kann weitere Aufgaben vorsehen.
Fachbeiträge • 2
- 1. BVerwG 7 C 7.13, Urteil vom 22. April 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BVerwG 10 B 72.04, Beschluss vom 27. Juni 2005Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de