DoctrineDoctrine
§ 18§ 20
  • Fachbeiträge
  • Öffentliche Quellen
  1. 9. BImSchV

§ 19 9. BImSchV - Niederschrift

(1) Über den Erörterungstermin ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift muss Angaben enthalten über

1.
den Ort und den Tag der Erörterung,
2.
den Namen des Verhandlungsleiters,
3.
den Gegenstand des Genehmigungsverfahrens,
4.
den Verlauf und die Ergebnisse des Erörterungstermins.
Die Niederschrift ist von dem Verhandlungsleiter und, soweit ein Schriftführer hinzugezogen worden ist, auch von diesem zu unterzeichnen. Der Aufnahme in die Verhandlungsniederschrift steht die Aufnahme in eine Schrift gleich, die ihr als Anlage beigefügt und als solche bezeichnet ist; auf die Anlage ist in der Verhandlungsniederschrift hinzuweisen. Die Genehmigungsbehörde kann den Erörterungstermin zum Zwecke der Anfertigung der Niederschrift auf Tonträger aufzeichnen. Die Tonaufzeichnungen sind nach dem Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Genehmigungsantrag zu löschen; liegen im Falle eines Vorbescheidsverfahrens die Voraussetzungen des § 9 Absatz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor, ist die Löschung nach Eintritt der Unwirksamkeit durchzuführen.

(2) Dem Antragsteller ist eine Abschrift der Niederschrift zu überlassen. Auf Anforderung ist auch demjenigen, der rechtzeitig Einwendungen erhoben hat, eine Abschrift der Niederschrift zu überlassen.

Weitere Inhalte
  • FG München, Gerichtsbescheid vom 15.02.2024 - 7 K 363/24
  • LG Bonn, Urteil vom 03.06.2025 - 13 O 156/24
  • KG, Beschluss vom 17.05.2023 - 7 W 5/23
  • § 8 MetallbMstrV - Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil II
  • § 1 42. BImSchV - Anwendungsbereich
  • § 6 FertigPlTischlPrV - Bewerten der Prüfungsleistungen
  • § 10 KWKG 2025 - Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen, elektronisches Verfahren
Doctrine
Europas Legal AI Plattform
linkedinXfacebookyoutubeinstgram
Forseti SAS - USt-IdNr. FR41820867877 - Alle Rechte vorbehalten
Unterstützung
Doctrine Deutschland BlogHelp centerImpressumAllgemeine NutzungsbedingungenAllgemeine GeschäftsbedingungenDatenschutzerklärungTrust CenterCookie-Richtlinie
Seitenübersicht
RechtsprechungGesetze
Doctrine
Doctrine 🇫🇷Doctrine 🇮🇹
RegistrierungAnmelden