(1) Dem Träger ist es untersagt, sich von oder zugunsten von Bewohnerinnen und Bewohnern oder den Bewerberinnen und Bewerbern um einen Heimplatz Geld- oder geldwerte Leistungen über das nach § 5 vereinbarte Entgelt hinaus versprechen oder gewähren zu lassen.
(2) Dies gilt nicht, wenn
- 1.
- andere als die in § 5 aufgeführten Leistungen des Trägers abgegolten werden,
- 2.
- geringwertige Aufmerksamkeiten versprochen oder gewährt werden,
- 3.
- Leistungen im Hinblick auf die Überlassung eines Heimplatzes zum Bau, zum Erwerb, zur Instandsetzung, zur Ausstattung oder zum Betrieb des Heims versprochen oder gewährt werden,
- 4.
- (weggefallen)
(3) Leistungen im Sinne des Absatzes 2 Nr. 3 sind zurückzugewähren, soweit sie nicht mit dem Entgelt verrechnet worden sind. Sie sind vom Zeitpunkt ihrer Gewährung an mit mindestens 4 vom Hundert für das Jahr zu verzinsen, soweit der Vorteil der Kapitalnutzung bei der Bemessung des Entgelts nicht berücksichtigt worden ist. Die Verzinsung oder der Vorteil der Kapitalnutzung bei der Bemessung des Entgelts sind der Bewohnerin oder dem Bewohner gegenüber durch jährliche Abrechnungen nachzuweisen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Leistungen, die von oder zugunsten von Bewerberinnen und Bewerbern erbracht worden sind.
(4) (weggefallen)
(5) Der Leitung, den Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Heims ist es untersagt, sich von oder zugunsten von Bewohnerinnen und Bewohnern neben der vom Träger erbrachten Vergütung Geld- oder geldwerte Leistungen für die Erfüllung der Pflichten aus dem Heimvertrag versprechen oder gewähren zu lassen. Dies gilt nicht, soweit es sich um geringwertige Aufmerksamkeiten handelt.
(6) Die zuständige Behörde kann in Einzelfällen Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 5 zulassen, soweit der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner die Aufrechterhaltung der Verbote nicht erfordert und die Leistungen noch nicht versprochen oder gewährt worden sind.
(7) (weggefallen)
(8) (weggefallen)
Fachbeiträge • 118
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Öffentliche Quellen • 20
- 1. 10/4108 - Antwort: Altenhilfepolitik in der Bundesrepublik DeutschlandBundestag Drucksachen · 30. Oktober 1985
- 2. 10/2957 - Große Anfrage: Altenhilfepolitik in der Bundesrepublik DeutschlandBundestag Drucksachen · 1. März 1985
- 3. 11/2612 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juni 1988 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. Juli 1988
- 4. 11/5120 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des HeimgesetzesBundestag Drucksachen · 1. September 1989
- 5. 12/5471 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des HeimgesetzesBundestag Drucksachen · 21. Juli 1993
- 6. 12/4876 - Verordnung: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Rechnungslegung der KreditinstituteBundestag Drucksachen · 6. Mai 1993
- 7. 12/5110 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 12/3254 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Viertes Mietrechtsänderungsgesetz) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Rudolf Schöfberger, Renate Schmidt (Nürnberg), Achim Großmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 12/3013 - Entwurf eines Gesetzes zur Wiederherstellung eines sozialen MietrechtsBundestag Drucksachen · 15. Juni 1993
- 8. 12/6156 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. November 1993 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. November 1993