(1) Sind in einem Heim Mängel festgestellt worden, so soll die zuständige Behörde zunächst den Träger über die Möglichkeiten zur Abstellung der Mängel beraten. Das Gleiche gilt, wenn nach einer Anzeige gemäß § 12 vor der Aufnahme des Heimbetriebs Mängel festgestellt werden.
(2) An einer Beratung nach Absatz 1 soll der Träger der Sozialhilfe, mit dem Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bestehen, beteiligt werden. Er ist zu beteiligen, wenn die Abstellung der Mängel Auswirkungen auf Entgelte oder Vergütungen haben kann. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Pflegekassen oder sonstige Sozialversicherungsträger, sofern mit ihnen oder ihren Landesverbänden Vereinbarungen nach den §§ 72, 75 oder 85 des Elften Buches Sozialgesetzbuch oder § 39a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bestehen.
(3) Ist den Bewohnerinnen und den Bewohnern aufgrund der festgestellten Mängel eine Fortsetzung des Heimvertrags nicht zuzumuten, soll die zuständige Behörde sie dabei unterstützen, eine angemessene anderweitige Unterkunft und Betreuung zu zumutbaren Bedingungen zu finden.
Fachbeiträge • 1
- 1. Dr. Frank BrünnerEingeschränkter ZugriffF_Bruenner · www.bender-rechtsanwaelte.de · 20. Januar 2026
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 11/2612 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juni 1988 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. Juli 1988
- 2. 12/5262 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz - PflegeVG)Bundestag Drucksachen · 24. Juni 1993
- 3. 13/2347 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des HeimgesetzesBundestag Drucksachen · 19. September 1995
- 4. 13/6086 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem 1. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - Drucksache 13/2347 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes 2. Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 13/372 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes 3. Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Andrea Fischer (Berlin), Marie-Luise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 13/1322 - Neuorientierung der Politik für ältere Menschen - grundlegende Reform des HeimgesetzesBundestag Drucksachen · 12. November 1996
- 5. 13/9793 - Antwort: Rechtsunsicherheit durch fehlende Durchführungsverordnung zum HeimgesetzBundestag Drucksachen · 5. Februar 1998
- 6. 14/5590 - Unterrichtung: 2. Bericht über die Entwicklung der PflegeversicherungBundestag Drucksachen · 15. März 2001
- 7. 14/6366 - Beschlussempfehlung und Bericht: 1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/5399- Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Haupt, Dr. Irmgard Schwaetzer, Ina Lenke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. -14/5565- Für ein aktives und mitbestimmtes Leben im AlterBundestag Drucksachen · 21. Juni 2001
- 8. 14/5399 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des HeimgesetzesBundestag Drucksachen · 23. Februar 2001