(1) Werden festgestellte Mängel nicht abgestellt, so können gegenüber den Trägern Anordnungen erlassen werden, die zur Beseitigung einer eingetretenen oder Abwendung einer drohenden Beeinträchtigung oder Gefährdung des Wohls der Bewohnerinnen und Bewohner, zur Sicherung der Einhaltung der dem Träger gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten oder zur Vermeidung einer Unangemessenheit zwischen dem Entgelt und der Leistung des Heims erforderlich sind. Das Gleiche gilt, wenn Mängel nach einer Anzeige gemäß § 12 vor Aufnahme des Heimbetriebs festgestellt werden.
(2) Anordnungen sind so weit wie möglich in Übereinstimmung mit Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auszugestalten. Wenn Anordnungen eine Erhöhung der Vergütung nach § 75 Abs. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zur Folge haben können, ist über sie Einvernehmen mit dem Träger der Sozialhilfe, mit dem Vereinbarungen nach diesen Vorschriften bestehen, anzustreben. Gegen Anordnungen nach Satz 2 kann neben dem Heimträger auch der Träger der Sozialhilfe Widerspruch einlegen und Anfechtungsklage erheben. § 15 Abs. 5 gilt entsprechend.
(3) Wenn Anordnungen gegenüber zugelassenen Pflegeheimen eine Erhöhung der nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch vereinbarten oder festgesetzten Entgelte zur Folge haben können, ist Einvernehmen mit den betroffenen Pflegesatzparteien anzustreben. Für Anordnungen nach Satz 1 gilt für die Pflegesatzparteien Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.
Fachbeiträge • 12
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- 2. Kanzlei am TheaterEingeschränkter Zugriffwww.anwaltskanzlei-wue.de · 1. Dezember 2021
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- 4. PflegesatzvereinbarungEingeschränkter Zugriffwww.anwaltskanzlei-wue.de · 1. September 2020
- 5. Rechtswidriges Heimaufsichthandeln, aber kein SchadensersatzEingeschränkter ZugriffKanzlei Am Theater · www.anwaltskanzlei-wue.de · 1. September 2020
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Öffentliche Quellen • 7
- 1. 11/2612 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juni 1988 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. Juli 1988
- 2. 11/5120 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des HeimgesetzesBundestag Drucksachen · 1. September 1989
- 3. 14/5590 - Unterrichtung: 2. Bericht über die Entwicklung der PflegeversicherungBundestag Drucksachen · 15. März 2001
- 4. 14/6366 - Beschlussempfehlung und Bericht: 1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/5399- Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Haupt, Dr. Irmgard Schwaetzer, Ina Lenke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. -14/5565- Für ein aktives und mitbestimmtes Leben im AlterBundestag Drucksachen · 21. Juni 2001
- 5. 14/5399 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des HeimgesetzesBundestag Drucksachen · 23. Februar 2001
- 6. 14/8822 - Unterrichtung: Vierter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland: Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger - unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. April 2002
- 7. 15/1523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Existenzgrundlagen (Existenzgrundlagengesetz - EGG)Bundestag Drucksachen · 8. September 2003