(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- entgegen § 12 Abs. 1 Satz 2 eine Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erstattet,
- 2.
- ein Heim betreibt, obwohl ihm dies durch vollziehbare Verfügung nach § 19 Abs. 1 oder 2 untersagt worden ist,
- 3.
- entgegen § 14 Abs. 1 sich Geld- oder geldwerte Leistungen versprechen oder gewähren lässt oder einer nach § 14 Abs. 7 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit diese für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- einer Rechtsverordnung nach § 3 oder § 10 Abs. 5 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
- 2.
- entgegen § 12 Abs. 4 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erstattet,
- 3.
- entgegen § 14 Abs. 5 Satz 1 sich Geld- oder geldwerte Leistungen versprechen oder gewähren lässt,
- 4.
- entgegen § 15 Abs. 1 Satz 5 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder entgegen § 15 Abs. 2 Satz 2 oder Abs. 3 Satz 2 eine Maßnahme nicht duldet oder
- 5.
- einer vollziehbaren Anordnung nach § 17 Abs. 1 oder § 18 zuwiderhandelt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Fachbeiträge • 1
- 1. Erbscheinserteilungsverfahren - Verstoß gegen Paragraf 14 V HeimGEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 6. Mai 2020
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 14/6366 - Beschlussempfehlung und Bericht: 1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/5399- Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Haupt, Dr. Irmgard Schwaetzer, Ina Lenke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. -14/5565- Für ein aktives und mitbestimmtes Leben im AlterBundestag Drucksachen · 21. Juni 2001
- 2. 14/5399 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des HeimgesetzesBundestag Drucksachen · 23. Februar 2001