(1) Die Bundesregierung evaluiert dieses Gesetz und legt dem Bundestag bis zum 30. November 2022 sowie bis zum 30. November 2024 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vor. In dem Bericht berichtet sie insbesondere über den Stand der Implementierung und die Wirksamkeit des nationalen Emissionshandelssystems, über Auswirkungen der Festpreise und Preiskorridore nach § 10 Absatz 2 und macht auf dieser Basis erforderlichenfalls Vorschläge für gesetzliche Änderungen zur Anpassung und Fortentwicklung des Emissionshandelssystems. Dabei berücksichtigt sie die jährlichen Klimaschutzberichte nach § 10 des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Die Möglichkeit zur gesetzlichen Anpassung der Festpreise und Preiskorridore bleibt unberührt.
(2) Das Umweltbundesamt unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Erstellung des Erfahrungsberichts. Die betroffenen Bundesministerien werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz frühzeitig beteiligt und unterstützen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Erarbeitung des Erfahrungsberichts.
Fachbeiträge • 1
- 1. Kommentierung von § 23 Brennstoffemissionshandelsgesetz erschienenEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-hannover.de · 30. Juli 2022
Öffentliche Quellen • 15
- 1. 19/15081 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG) - Drucksache 19/14949 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 13. November 2019
- 2. 19/22308 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. September 2020
- 3. 20/4861 - Unterrichtung: Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum BrennstoffemissionshandelsgesetzBundestag Drucksachen · 8. Dezember 2022
- 4. 19/28163 - Verordnung: Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung - BECV)Bundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 5. 20/4855 - Verordnung: Verordnung zur Kompensation doppelt bilanzierter Brennstoffemissionen nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung - BEDV)Bundestag Drucksachen · 8. Dezember 2022
- 6. 20/14488 - Unterrichtung: Zweiter Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz und Bericht der Bundesregierung mit einem Vorschlag für den Übergang vom nationalen zum europäischen BrennstoffemissionshandelBundestag Drucksachen · 20. Dezember 2024
- 7. 20/8261 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. September 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. September 2023
- 8. 20/7945 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. Juli 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. August 2023