(1) Das Marktrisikomodul deckt das Risiko ab, das sich ergibt aus der Höhe oder der Volatilität der Marktpreise von Finanzinstrumenten, die sich auf die Bewertung des Vermögens und der Verbindlichkeiten des Unternehmens auswirken. Es hat die strukturelle Inkongruenz zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, insbesondere bezüglich deren Laufzeit, angemessen widerzuspiegeln.
(2) Das Marktrisikomodul wird gemäß der Anlage 3 berechnet als eine Kombination der Kapitalanforderungen im Hinblick auf die Sensitivität der Werte von Vermögensteilen, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumenten in Bezug auf mindestens folgende Veränderungen:
- 1.
- Veränderungen der Zinskurve oder der Volatilität der Zinssätze (Zinsänderungsrisiko),
- 2.
- Veränderungen der Höhe oder der Volatilität der Marktpreise von Aktien (Aktienrisiko),
- 3.
- Veränderungen der Höhe oder der Volatilität der Marktpreise von Immobilien (Immobilienrisiko),
- 4.
- Veränderungen der Höhe oder der Volatilität der Kreditspreads über der risikofreien Zinskurve (Spread-Risiko) und
- 5.
- Veränderungen der Höhe oder der Volatilität der Wechselkurse (Wechselkursrisiko).
Fachbeiträge • 1
- 1. Herold-KundenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 31. Oktober 2005
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/22786 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG)Bundestag Drucksachen · 23. September 2020
- 2. 19/18622 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/17736 - Die BaFin als Institution zum Schutz von Verbraucherinnen und VerbrauchernBundestag Drucksachen · 15. April 2020
- 3. 21/8157 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/6561 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG)Bundestag Drucksachen · 23. September 2026