(1) Soweit öffentlich-rechtliche Einrichtungen einschließlich der rechtlich unselbständigen kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Wege der freiwilligen Versicherung Leistungen der Altersvorsorge anbieten, ist für die diesen Geschäften entsprechenden Verbindlichkeiten und Vermögenswerte ein separater Abrechnungsverband einzurichten. Die Verbindlichkeiten und Vermögenswerte werden ohne die Möglichkeit einer Übertragung getrennt von den anderen Geschäften der Einrichtung verwaltet und organisiert. Auf den Abrechnungsverband sind die Vorschriften dieses Gesetzes über die Geschäfte der Pensionskassen entsprechend anzuwenden; die Einrichtungen unterliegen insoweit auch der Versicherungsaufsicht.
(2) Für die nach Landesrecht errichteten und der Landesaufsicht unterliegenden öffentlich-rechtlichen Einrichtungen kann das Landesrecht Abweichendes bestimmen.
Fachbeiträge • 15
- 1. Stellungnahme zum Gesetzentwurf zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den GerichtenEingeschränkter Zugriffwww.inkasso.de · 18. Januar 2021
- 2. Beitragserhöhungen der PKV unwirksam: Fordern Sie Ihr Geld zurück!Eingeschränkter ZugriffJan Rohn · www.dr-rechtsanwaelte.de · 30. November 2021
- 3. BaFin: Aufgaben des Versicherers dürfen nicht auf Versicherungsmakler übertragen werden.Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-johannsen.de · 1. April 2026
- 4. Versicherungsbestandsübertragung: Juristische Grundlagen und PraxisEingeschränkter ZugriffMaximilian Bausch · www.dr-schulte.de · 6. Dezember 2025
- 5. BLD Spotlight - Künstliche Intelligenz (KI) bewegt die weltweite VersicherungswirtschaftEingeschränkter ZugriffBld Bach Langheid Dallmayr · www.bld.de · 8. Februar 2026
- 6. Nachprüfung der Berechnung der auslösenden Faktoren ist gesetzlich nicht vorgesehenEingeschränkter ZugriffBld Bach Langheid Dallmayr · www.bld.de · 27. März 2024
- 7. BLD Spotlight - Künstliche Intelligenz (KI) bewegt die weltweite VersicherungswirtschaftEingeschränkter ZugriffBld Bach Langheid Dallmayr · www.bld.de · 8. Februar 2026
- 8. Anpassungsprüfung für Betriebsrente - BAG 3 AZR 613/12Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 27. Mai 2015
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/4673 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2018
- 2. 18/10935 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 23. Januar 2017
- 3. 19/5418 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung) - Drucksache 19/4673 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. November 2018
- 4. 18/11627 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des AußenwirtschaftsgesetzesBundestag Drucksachen · 22. März 2017
- 5. 18/11555 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für FinanztransaktionsuntersuchungenBundestag Drucksachen · 17. März 2017
- 6. 20/9648 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)Bundestag Drucksachen · 6. Dezember 2023
- 7. 21/4594 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)Bundestag Drucksachen · 9. März 2026