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13. Januar 2019
13. Januar 2019
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21. Januar 2026
21. Januar 2026
(1) Hauptziel der Beaufsichtigung ist der Schutz der Versicherungsnehmer und der Begünstigten von Versicherungsleistungen.
(2) Die Aufsichtsbehörde überwacht den gesamten Geschäftsbetrieb der Versicherungsunternehmen im Rahmen einer rechtlichen Aufsicht im Allgemeinen und einer Finanzaufsicht im Besonderen. Sie achtet dabei auf die Einhaltung der Gesetze, die für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts gelten, und bei Erstversicherungsunternehmen zusätzlich auf die ausreichende Wahrung der Belange der Versicherten. Dabei berücksichtigt sie in angemessener Weise die möglichen Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf die Stabilität des Finanzsystems in den jeweils betroffenen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Im Fall außergewöhnlicher Bewegungen an den Finanzmärkten berücksichtigt sie die potenziellen prozyklischen Effekte ihrer Maßnahmen.
(3) Gegenstand der rechtlichen Aufsicht ist die ordnungsgemäße Durchführung des Geschäftsbetriebs einschließlich der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen, der das Versicherungsverhältnis betreffenden und aller sonstigen die Versicherten betreffenden Vorschriften sowie der rechtlichen Grundlagen des Geschäftsplans. Die rechtliche Aufsicht erstreckt sich auch auf die Einhaltung der im Bereich der betrieblichen Altersversorgung von Pensionskassen zu beachtenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften.
(4) Im Rahmen der Finanzaufsicht hat die Aufsichtsbehörde für die gesamte Geschäftstätigkeit auf die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen und hierbei insbesondere auf die Solvabilität sowie die langfristige Risikotragfähigkeit des Versicherungsunternehmens, die Bildung ausreichender versicherungstechnischer Rückstellungen, die Anlage in entsprechenden geeigneten Vermögenswerten und die Einhaltung der kaufmännischen Grundsätze einschließlich einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und die Einhaltung der übrigen finanziellen Grundlagen des Geschäftsbetriebs zu achten.
(5) Die Aufsichtsbehörde prüft und beurteilt regelmäßig die Strategien, Prozesse und Meldeverfahren, die ein Versicherungsunternehmen festgelegt hat, um die gemäß der Richtlinie 2009/138/EG oder gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2341 erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften einzuhalten (aufsichtliches Überprüfungsverfahren). Das aufsichtliche Überprüfungsverfahren umfasst die Bewertung
- 1.
- der qualitativen Anforderungen hinsichtlich der Geschäftsorganisation,
- 2.
- der Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist oder sein könnte, und
- 3.
- der Fähigkeit des Unternehmens, diese Risiken unter Berücksichtigung des jeweiligen Geschäftsumfelds zu beurteilen und ihnen standzuhalten.
(6) Die Aufsicht erstreckt sich über das Inland hinaus auf die in anderen Mitglied- oder Vertragsstaaten über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr ausgeübte Geschäftstätigkeit. Dabei wird die Finanzaufsicht in alleiniger Zuständigkeit, die Aufsicht im Übrigen im Zusammenwirken mit der Aufsichtsbehörde des anderen Mitglied- oder Vertragsstaats wahrgenommen.
(7) Die Aufsicht hat sich auch auf die Liquidation eines Unternehmens und auf die Abwicklung der bestehenden Versicherungen zu erstrecken, wenn der Geschäftsbetrieb untersagt oder freiwillig eingestellt oder die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb widerrufen wird.
(8) Die Aufsichtsbehörden nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr.
Fachbeiträge • 11
- 1. BGH, Urteil v. 12.11.2015Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 12. November 2015
- 2. BaFin und die Rolle der Bankenaufsicht in DeutschlandEingeschränkter ZugriffMgr. Valentin Schulte, Dipl.-Jur · www.dr-schulte.de · 7. März 2025
- 3. BaFin fordert fairere Versicherungsprodukte und klare GovernanceEingeschränkter ZugriffMaximilian Bausch · www.dr-schulte.de · 29. Dezember 2025
- 4. und Datenschutzentbindungserklärung bei der Prüfung eines Behandlungsfehlervorwurfs durch die Haftpflichtversicherung des ArztesEingeschränkter ZugriffWolf · www.ra-prelinger.de · 25. November 2016
- 5. BSG Urteil vom 10.12.2025 - B 6a KR 2/25 REingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 10. Dezember 2025
- 6. Die Auswirkungen des Brexits auf Versicherer - Ein Status quoEingeschränkter ZugriffDgoertz · https://kpmg-law.de/newsroom/ · 27. April 2020
- 7. und europarechtliche Grenzen – anreizkompatible AlternativenEingeschränkter ZugriffArnulf · kanzlei-michaelis.de · 3. September 2021
- 8. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 19/4673 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2018
- 2. 19/6570 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/6112 - Aufklärung zur Organ- und Gewebespende durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die gesetzliche und private KrankenversicherungBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2018
- 3. 19/1216 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/288 - Aufsichtstätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank insbesondere im Vorfeld der FinanzmarktkriseBundestag Drucksachen · 15. März 2018
- 4. 18/10935 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 23. Januar 2017
- 5. 19/3818 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3586 - Geldwäscheaufsicht und Vollzug von Anti-Geldwäsche-RegelungenBundestag Drucksachen · 15. August 2018
- 6. 19/22786 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG)Bundestag Drucksachen · 23. September 2020
- 7. 19/29352 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27410, 19/28403, 19/28605 Nr. 1.15 - Entwurf eines Gesetzes zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/9276 - Kunden von Restschuldversicherungen besser schützen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Stefan Schmidt, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/14386(neu) - Effektiver Verbraucherschutz bei RestschuldversicherungenBundestag Drucksachen · 5. Mai 2021
- 8. 19/26801 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/26396 - Marktuntersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu RestschuldversicherungenBundestag Drucksachen · 19. Februar 2021