(1) Zu Beginn der öffentlichen Sitzung zur Stimmauszählung nach § 13 öffnet der Wahlvorstand die bis zum Ende der Stimmabgabe (§ 3 Absatz 2 Nummer 11) eingegangenen Freiumschläge und entnimmt ihnen die Wahlumschläge sowie die vorgedruckten Erklärungen. Ist die schriftliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt (§ 25), so vermerkt der Wahlvorstand die Stimmabgabe in der Wählerliste, öffnet die Wahlumschläge und legt die Stimmzettel in die Wahlurne. Befinden sich in einem Wahlumschlag mehrere gekennzeichnete Stimmzettel, werden sie in dem Wahlumschlag in die Wahlurne gelegt.
(2) Verspätet eingehende Briefumschläge hat der Wahlvorstand mit einem Vermerk über den Zeitpunkt des Eingangs ungeöffnet zu den Wahlunterlagen zu nehmen. Die Briefumschläge sind einen Monat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ungeöffnet zu vernichten, wenn die Wahl nicht angefochten worden ist.
Fachbeiträge • 20
- 1. Betriebsratswahl 2018Eingeschränkter ZugriffNordischjung · www.betriebsrat.com · 12. Mai 2018
- 2. Stimmabgabe am Wahltag trotz beantragter BriefwahlunterlagenEingeschränkter ZugriffMaurits · www.betriebsrat.com · 11. Februar 2014
- 3. Freiumschlag bei der Briefwahl vom Empfang geöffnetEingeschränkter ZugriffJanny · www.betriebsrat.com · 26. April 2016
- 4. Wo bleiben die Briefwahlumschläge bis zur Wahl ? Verschlossen ? Damit Manipulation ausgeschlossen wird?Eingeschränkter ZugriffDuck · www.betriebsrat.com · 26. Februar 2006
- 5. Wann Briefwahlunterlagen öffnenEingeschränkter ZugriffDelboy · www.betriebsrat.com · 18. Februar 2014
- 6. Wahlakten - was gehört dazu?Eingeschränkter ZugriffGuido · www.betriebsrat.com · 10. März 2006
- 7. Probleme bei der Briefwahl (äußerer)Briefwahlumschlag nicht verschlossen - Stimme ungültig?Eingeschränkter ZugriffTorsten · www.betriebsrat.com · 12. April 2006
- 8. ZL-Sonderreihe Betriebsratswahl 2022: Änderungen der Wahlordnung - Was ist neu? Worauf gilt es zu achten?Eingeschränkter ZugriffAnna-Julia Quarg · www.zirngibl.de · 9. Februar 2022