(1) Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
(2) Mit der Bestimmung des letzten Tages einer Frist nach Absatz 1 kann der Wahlvorstand eine Uhrzeit festlegen, bis zu der ihm Erklärungen nach § 4 Absatz 1, § 6 Absatz 1 und 7 Satz 2, § 8 Absatz 2, § 9 Absatz 1 Satz 1, § 30 Absatz 2 Satz 1 sowie § 36 Absatz 5 Satz 1 und 2 zugehen müssen. Diese Uhrzeit darf nicht vor dem Ende der Arbeitszeit der Mehrheit der Wählerinnen und Wähler an diesem Tag liegen.
Fachbeiträge • 12
- 1. Betriebsratswahl: Fristende im WahlausschreibenEingeschränkter ZugriffCornelia Czuratis · www.anwaltsbuero-im-hegarhaus.de · 4. November 2021
- 2. Abbruch der BetriebsratswahlEingeschränkter Zugriffwww.heuking.de · 26. Februar 2026
- 3. ZL-Sonderreihe Betriebsratswahl 2022: Änderungen der Wahlordnung - Was ist neu? Worauf gilt es zu achten?Eingeschränkter ZugriffAnna-Julia Quarg · www.zirngibl.de · 9. Februar 2022
- 4. ZL-Sonderreihe Betriebsratswahl 2022: Änderungen der Wahlordnung - Was ist neu? Worauf gilt es zu achten?Eingeschränkter ZugriffAnna-Julia Quarg · www.zirngibl.de · 9. Februar 2022
- 5. ZL-Sonderreihe Betriebsratswahl 2022: Änderungen der Wahlordnung - Was ist neu? Worauf gilt es zu achten?Eingeschränkter ZugriffAnna-Julia Quarg · www.zirngibl.de · 9. Februar 2022
- 6. ZL-Sonderreihe Betriebsratswahl 2022: Änderungen der Wahlordnung - Was ist neu? Worauf gilt es zu achten?Eingeschränkter ZugriffAnna-Julia Quarg · www.zirngibl.de · 9. Februar 2022
- 7. Betriebsratswahlen 2022 - Welche Neuerungen bringen das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und die Änderung der Wahlordnung?Eingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. September 2026
- 8. Was bei der anstehenden Betriebsratswahl 2022 zu beachten istEingeschränkter Zugriffwww.ogletree.de · 9. Dezember 2021