(1) Auf die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte sind nur die §§ 17a und 111 anzuwenden, und zwar nur dann, wenn sie auf Grund eines Bundesgesetzes vom Bund Zuschüsse erhalten oder eine Garantieverpflichtung des Bundes gesetzlich begründet ist. Auf die Verbände und Arbeitsgemeinschaften der in Satz 1 genannten Sozialversicherungsträger ist unabhängig von ihrer Rechtsform § 111 anzuwenden, wenn Mitglieder dieser Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Prüfung durch den Bundesrechnungshof unterliegen. Auf sonstige Vereinigungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung.
(2) Auf Unternehmen in der Rechtsform einer bundesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts sind unabhängig von der Höhe der Beteiligung des Bundes § 65 Abs. 1 Nr. 3 und 4 und Abs. 2, 3 und 4, § 68 Abs. 1 und § 69 entsprechend, § 111 unmittelbar anzuwenden. Für Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts, an denen die in Satz 1 genannten Unternehmen unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt sind, gelten die §§ 53 und 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes und die §§ 65 bis 69 entsprechend.
Fachbeiträge • 4
- 1. Bundesrechnungshof darf Berufsgenossenschaften prüfenEingeschränkter ZugriffKanzlei · www.whiblow.de · 18. Juli 2021
- 2. BerufsgenossenschaftEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 2. März 2026
- 3. BundesrechnungshofEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 3. November 2022
- 4. BVerwG 8 C 53.09, Urteil vom 23. Februar 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 18/3786 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 20. Januar 2015
- 2. 18/8394 - Antrag: Mit Beitragsgeldern der gesetzlich Versicherten sorgsam umgehen - Mehr Transparenz und bessere Aufsicht über die Selbstverwaltung im GesundheitswesenBundestag Drucksachen · 11. Mai 2016
- 3. 18/11470 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. März 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. März 2017
- 4. 19/13396 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 5. 19/30850 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/29939 - Verhinderung von Prüfungen des Bundesrechnungshofes durch das Bundesministerium für GesundheitBundestag Drucksachen · 21. Juni 2021
- 6. 19/27523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des SoldatenversorgungsrechtsBundestag Drucksachen · 11. März 2021
- 7. 20/11853 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)Bundestag Drucksachen · 17. Juni 2024
- 8. 20/15138 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/15036 - Digitale Souveränität und Nutzung von Open Source bei Clouds der Bundesverwaltung und der Status der Deutschen Verwaltungscloud-StrategieBundestag Drucksachen · 21. März 2025