Das zuständige Bundesministerium übersendet dem Bundesrechnungshof innerhalb von drei Monaten nach der Haupt- oder Gesellschafterversammlung, die den Jahresabschluß für das abgelaufene Geschäftsjahr entgegennimmt oder festzustellen hat,
- 1.
- die Unterlagen, die dem Bund als Aktionär oder Gesellschafter zugänglich sind,
- 2.
- die Berichte, welche die auf seine Veranlassung gewählten oder entsandten Mitglieder des Überwachungsorgans unter Beifügung aller ihnen über das Unternehmen zur Verfügung stehenden Unterlagen zu erstatten haben,
- 3.
- die ihm nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes und nach § 67 zu übersendenden Prüfungsberichte.
Fußnote
(+++ § 69: Zur Nichtanwendung vgl. § 61 Abs. 2 Satz 3 SAG +++)
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 6
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- 2. 19/21419 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/20964 - Beauftragte und Botschafter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungBundestag Drucksachen · 3. August 2020
- 3. 19/20804 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen - Drucksache 19/11040 - Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2018 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2018 - b) zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof - Drucksachen 19/15700, 19/16194 Nr. 1 - Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2019 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2018) c) zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof - Drucksache 19/18300, 19/18779 Nr. 1.11 - Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2019 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes - Ergänzungsband -Bundestag Drucksachen · 3. Juli 2020
- 4. 19/30500 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussemfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode gemäß Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 10. Juni 2021
- 5. 21/3200 - Unterrichtung: Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2024)Bundestag Drucksachen · 10. Dezember 2025
- 6. 21/7108 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen - Drucksache 21/2353 - Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2024 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2024 - b) zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof - Drucksachen 21/3200, 21/3375 Nr. 7 - Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2024) c) zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof - Drucksachen 21/5600, 21/6122 Nr. 1.1 - Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes - Ergänzungsband -Bundestag Drucksachen · 10. Juli 2026