(1) Die Bundesregierung fügt ihren Gesetzesvorlagen einschließlich der nach Artikel 59 Abs. 2 des Grundgesetzes vorzulegenden Verträge sowie den Verordnungs- und Richtlinienentwürfen der Europäischen Gemeinschaften einen Überblick über die Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung des Bundes, der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) bei. Außerdem soll angegeben werden, auf welche Weise für die vorgesehenen Mehrausgaben des Bundes ein Ausgleich gefunden werden kann. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Vorlagen des Bundesrates.
(2) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag und den Bundesrat über erhebliche Änderungen der Haushaltsentwicklung und deren Auswirkung auf die Finanzplanung.
(3) Die Bundesregierung leistet den Mitgliedern des Bundestages, die einen einnahmemindernden oder ausgabeerhöhenden Antrag zu stellen beabsichtigen, Hilfe bei der Ermittlung der finanziellen Auswirkungen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 18/11135 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 13. Februar 2017
- 2. 19/8342 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/7988 - Umgang mit dem Überschuss des Haushalts 2018 und der FlüchtlingsrücklageBundestag Drucksachen · 13. März 2019
- 3. 19/7988 - Kleine Anfrage: Umgang mit dem Überschuss des Haushalts 2018 und der FlüchtlingsrücklageBundestag Drucksachen · 22. Februar 2019
- 4. 20/311 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Dezember 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. Dezember 2021
- 5. 21/779 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)Bundestag Drucksachen · 7. Juli 2025
- 6. 21/3200 - Unterrichtung: Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2024)Bundestag Drucksachen · 10. Dezember 2025