(1) Die praktische Tätigkeit ist nach bestandener staatlicher Prüfung in zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen unter Aufsicht eines Masseurs und medizinischen Bademeisters und, soweit ein solcher nicht zur Verfügung steht, eines Krankengymnasten oder Physiotherapeuten abzuleisten.
(2) Die Ermächtigung zur Annahme von Praktikanten nach Absatz 1 setzt voraus, daß die Krankenhäuser oder vergleichbaren Einrichtungen über
- a)
- Patienten in der zur Erreichung des Ausbildungsziels (§ 3) erforderlichen Zahl und Art,
- b)
- eine ausreichende Anzahl Masseure und medizinische Bademeister und, soweit ein solcher nicht zur Verfügung steht, eines Krankengymnasten oder Physiotherapeuten sowie die notwendigen Räumlichkeiten und Einrichtungen und
- c)
- eine der medizinischen Entwicklung entsprechende apparative Ausstattung
(3) Wird die praktische Tätigkeit länger als vier Wochen unterbrochen, ist die darüber hinausgehende Zeit nachzuholen. Dies gilt entsprechend, wenn eine nach Absatz 4 verkürzte praktische Tätigkeit länger als zwei Wochen unterbrochen wird.
(4) Auf Antrag kann eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeleistete praktische Tätigkeit in der Massage im Umfang ihrer Gleichwertigkeit ganz oder teilweise auf die praktische Tätigkeit nach Absatz 1 angerechnet werden.
Fachbeiträge • 1
- 1. Praktische Tätigkeit nach RettAssG - BAG 9 AZR 78/14Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 27. September 2015
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 11/5418 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Krankengymnastengesetz - MKG)Bundestag Drucksachen · 19. Oktober 1989
- 2. 13/841 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. März 1995 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 17. März 1995
- 3. 13/8285 - Unterrichtung: über Erfahrungen mit dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG)Bundestag Drucksachen · 23. Juli 1997