(1) Erkennt das Gericht die Europäische Schutzanordnung an, so erlässt es zugleich eine geeignete Maßnahme nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes, die in höchstmöglichem Maße der angeordneten Schutzmaßnahme entspricht. § 3 des Gewaltschutzgesetzes gilt entsprechend.
(2) Das Gericht unterrichtet die geschützte Person, die gefährdende Person und die Anordnungsbehörde über die nach Absatz 1 erlassene Maßnahme und über die möglichen Rechtsfolgen eines Verstoßes. Die Anschrift oder andere Kontaktangaben der geschützten Person werden der gefährdenden Person nicht offengelegt, es sei denn, diese Angaben sind für die Vollstreckung der gemäß Absatz 1 erlassenen Maßnahme notwendig. § 216a des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bleibt unberührt.
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 18/3200 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/2955 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen GerichtsbarkeitBundestag Drucksachen · 12. November 2014
- 2. 18/2955 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen GerichtsbarkeitBundestag Drucksachen · 22. Oktober 2014
- 3. 18/9946 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen NachstellungenBundestag Drucksachen · 12. Oktober 2016
- 4. 21/3068 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in HochrisikofällenBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 5. 21/781 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur WohnraumsicherungBundestag Drucksachen · 7. Juli 2025
- 6. 21/4082 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im GewaltschutzgesetzBundestag Drucksachen · 11. Februar 2026