(1) Ist ein nach § 4 erstrecktes Patent nicht in deutscher Sprache veröffentlicht worden, so kann der Patentinhaber die Rechte aus dem Patent erst von dem Tag an geltend machen, an dem eine von ihm eingereichte deutsche Übersetzung der Patentschrift auf seinen Antrag vom Deutschen Patentamt veröffentlicht worden ist.
(2) Ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Übersetzung ist im Patentblatt zu veröffentlichen und im Patentregister zu vermerken.
(3) Ist die Übersetzung der Patentschrift fehlerhaft, so kann der Patentinhaber die Veröffentlichung einer von ihm eingereichten berichtigten Übersetzung beantragen. Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden.
(4) Der Wortlaut der Patentschrift stellt die verbindliche Fassung dar. Ist die Übersetzung der Patentschrift fehlerhaft, so darf derjenige, der in gutem Glauben die Erfindung in Benutzung genommen oder wirkliche und ernsthafte Veranstaltungen zur Benutzung der Erfindung getroffen hat, auch nach Veröffentlichung der berichtigten Übersetzung die Benutzung für die Bedürfnisse seines eigenen Betriebs in eigenen oder fremden Werkstätten im gesamten Bundesgebiet unentgeltlich fortsetzen, wenn die Benutzung keine Verletzung des Patents in der fehlerhaften Übersetzung der Patentschrift darstellen würde.
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 12/5280 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des PatentgebührengesetzesBundestag Drucksachen · 25. Juni 1993
- 2. 14/7140 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/6203, 14/6449- Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen EigentumsBundestag Drucksachen · 16. Oktober 2001
- 3. 14/1636 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sanierung des Bundeshaushalts (Haushaltssanierungsgesetz - HSanG - )Bundestag Drucksachen · 17. September 1999
- 4. 14/6203 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen EigentumsBundestag Drucksachen · 31. Mai 2001
- 5. 14/1523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sanierung des Bundeshaushalts - Haushaltssanierungsgesetz (HSanG)Bundestag Drucksachen · 31. August 1999
- 6. 15/1075 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Geschmacksmusterrechts (Geschmackmusterreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 28. Mai 2003