Version
3. Mai 2011
3. Mai 2011
>
Version
1. Januar 2015
1. Januar 2015
>
Version
21. Dezember 2022
21. Dezember 2022
>
Version
29. Januar 2026
29. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) In Fällen, in denen Straffreiheit nur wegen § 371 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 oder 4 nicht eintritt, wird von der Verfolgung einer Steuerstraftat abgesehen, wenn der an der Tat Beteiligte innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist
- 1.
- die aus der Tat zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern, die Hinterziehungszinsen nach § 235 und die Zinsen nach § 233a, soweit sie auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Absatz 4 angerechnet werden, sowie die Verzugszinsen nach Artikel 114 des Zollkodex der Union entrichtet und
- 2.
- einen Geldbetrag in folgender Höhe zugunsten der Staatskasse zahlt:
- a)
- 10 Prozent der hinterzogenen Steuer, wenn der Hinterziehungsbetrag 100 000 Euro nicht übersteigt,
- b)
- 15 Prozent der hinterzogenen Steuer, wenn der Hinterziehungsbetrag 100 000 Euro übersteigt und 1 000 000 Euro nicht übersteigt,
- c)
- 20 Prozent der hinterzogenen Steuer, wenn der Hinterziehungsbetrag 1 000 000 Euro übersteigt.
(2) Die Bemessung des Hinterziehungsbetrags richtet sich nach den Grundsätzen in § 370 Absatz 4.
(3) Die Wiederaufnahme eines nach Absatz 1 abgeschlossenen Verfahrens ist zulässig, wenn die Finanzbehörde erkennt, dass die Angaben im Rahmen einer Selbstanzeige unvollständig oder unrichtig waren.
(4) Der nach Absatz 1 Nummer 2 gezahlte Geldbetrag wird nicht erstattet, wenn die Rechtsfolge des Absatzes 1 nicht eintritt. Das Gericht kann diesen Betrag jedoch auf eine wegen Steuerhinterziehung verhängte Geldstrafe anrechnen.
Fachbeiträge • 314
- 1. Selbstanzeige: Wann die Tür zufälltEingeschränkter ZugriffDirk Tholl · https://kanzlei-tholl.de/blog/blog.html · 9. Juli 2026
- 2. Reform der Selbstanzeige im SteuerrechtEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Uwe Hellmann · www.lto.de · 12. September 2014
- 3. Reform der Selbstanzeige im SteuerrechtEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Uwe Hellmann · www.lto.de · 12. September 2014
- 4. Vorwurf der SteuerhinterziehungEingeschränkter Zugriffwww.dannecker-lauren.de · 29. Juli 2026
- 5. Der Weg zur Gerechtigkeit?Eingeschränkter ZugriffDr. Maximilian Amos · www.beck-aktuell.de · 22. Juli 2026
- 6. Rechtsanwalt Christoph Blaumer (München)Eingeschränkter Zugriffwww.anwaltantwort.de · 6. Mai 2013
- 7. Rechtsanwalt Christoph Blaumer (München)Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.anwaltantwort.de · 20. September 2012
- 8. Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Neue Rechtslage bei Steuerverkürzung großen AusmaßesEingeschränkter ZugriffHttps://Www.Anwaltantwort.De/Author/Admin/#Author · www.anwaltantwort.de · 20. September 2012