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25. Mai 2018
25. Mai 2018
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29. Januar 2026
29. Januar 2026
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten von einer Finanzbehörde erhoben oder erfasst wurden (Weiterverarbeitung), durch Finanzbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung ist zulässig, wenn
- 1.
- sie einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprüfungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in Steuersachen, einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder einem Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit dient,
- 2.
- die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, die nach § 30 Absatz 4 oder 5 eine Offenbarung der Daten zulassen würden, oder zu prüfen ist, ob diese Voraussetzungen vorliegen,
- 3.
- offensichtlich ist, dass die Weiterverarbeitung im Interesse der betroffenen Person liegt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass sie in Kenntnis des anderen Zwecks ihre Einwilligung verweigern würde,
- 4.
- sie für die Entwicklung, Überprüfung oder Änderung automatisierter Verfahren der Finanzbehörden erforderlich ist, weil
- a)
- unveränderte Daten benötigt werden oder
- b)
- eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Daten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
- 5.
- sie für die Gesetzesfolgenabschätzung erforderlich ist, weil
- a)
- unveränderte Daten benötigt werden oder
- b)
- eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Daten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist,
- 6.
- sie für die Wahrnehmung von Aufsichts-, Steuerungs- und Disziplinarbefugnissen der Finanzbehörde erforderlich ist. Das gilt auch für die Veränderung oder Nutzung personenbezogener Daten zu Ausbildungs- und Prüfungszwecken durch die Finanzbehörde, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person entgegenstehen.
(2) Die Weiterverarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist zulässig, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 und ein Ausnahmetatbestand nach Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 oder nach § 29b Absatz 2 vorliegen.
Fachbeiträge • 20
- 1. § 29c Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu anderen ZweckenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 3. Juli 2026
- 2. § 29c Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu anderen ZweckenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 3. Juli 2026
- 3. eureos GmbH l Wir beraten persönlichEingeschränkter Zugriffwww.eureos.de · 26. Juni 2026
- 4. eureos GmbH l Wir beraten persönlichEingeschränkter Zugriffwww.eureos.de · 9. März 2026
- 5. Aktuelle SteuergesetzesvorhabenEingeschränkter Zugriffwww.ihk-muenchen.de · 5. Juli 2024
- 6. Early Tax Birds 20/2026 (18.05.-31.05.2026)Eingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 15. September 2026
- 7. Jahressteuergesetz 2026 in der KritikEingeschränkter ZugriffAngela Hauch · www.ecovis-kso.com · 17. Juli 2026
- 8. Welche Folgen hat SteuerhinterziehungEingeschränkter ZugriffHartmut Göddecke · www.rechtinfo.de · 14. Januar 2021
Öffentliche Quellen • 20
- 1. 18/12611 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/12041, 18/12481 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 2. 19/4455 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 24. September 2018
- 3. 19/15876 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/14685, 19/15117, 19/15584 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender SteuergestaltungenBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2019
- 4. 19/15117 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen - Drucksache 19/14685 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. November 2019
- 5. 19/14875 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/10940, 19/11728, 19/13175 Nr. 11 - Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Dr. Michael Espendiller, Dr. Alexander Gauland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/4844 - Für ein innovationsfreundliches Steuersystem - Steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung einführenBundestag Drucksachen · 6. November 2019
- 6. 19/14685 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender SteuergestaltungenBundestag Drucksachen · 4. November 2019
- 7. 21/8282 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der FinanzkriminalitätBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 8. 19/13436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 23. September 2019