(1) Für die Vollstreckung in andere Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen sind, gelten die vorstehenden Vorschriften entsprechend.
(2) Ist kein Drittschuldner vorhanden, so ist die Pfändung bewirkt, wenn dem Vollstreckungsschuldner das Gebot, sich jeder Verfügung über das Recht zu enthalten, zugestellt ist.
(3) Ein unveräußerliches Recht ist, wenn nichts anderes bestimmt ist, insoweit pfändbar, als die Ausübung einem anderen überlassen werden kann.
(4) Die Vollstreckungsbehörde kann bei der Vollstreckung in unveräußerliche Rechte, deren Ausübung einem anderen überlassen werden kann, besondere Anordnungen erlassen, insbesondere bei der Vollstreckung in Nutzungsrechte eine Verwaltung anordnen; in diesem Fall wird die Pfändung durch Übergabe der zu benutzenden Sache an den Verwalter bewirkt, sofern sie nicht durch Zustellung der Pfändungsverfügung schon vorher bewirkt ist.
(5) Ist die Veräußerung des Rechts zulässig, so kann die Vollstreckungsbehörde die Veräußerung anordnen.
(6) Für die Vollstreckung in eine Reallast, eine Grundschuld oder eine Rentenschuld gelten die Vorschriften über die Vollstreckung in eine Forderung, für die eine Hypothek besteht.
(7) Die §§ 858 bis 863 der Zivilprozessordnung gelten sinngemäß.
Fachbeiträge • 20
- 1. Finanzamt kann Domain pfändenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 21. Oktober 2015
- 2. FG Münster: Internetdomain ist pfändbarEingeschränkter ZugriffTim Wullbrandt · www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de · 21. Oktober 2015
- 3. Pfändung ArchiveEingeschränkter ZugriffTim Wullbrandt · www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de · 1. März 2016
- 4. Zwangsvollstreckung ArchiveEingeschränkter ZugriffTim Wullbrandt · www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de · 1. März 2016
- 5. Drittschuldnerklage ArchiveEingeschränkter ZugriffTim Wullbrandt · www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de · 21. Oktober 2015
- 6. Domain ArchiveEingeschränkter ZugriffTim Wullbrandt · www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de · 21. Oktober 2015
- 7. Finanzgericht Münster, Urteil vom 16. September 2015 Az.: 7 K 781/14 AOEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 8. Finanzgericht Münster, Urteil vom 16. September 2015 Az.: 7 K 781/14 AOEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024