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1. Januar 2017
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22. Juli 2022
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6. Dezember 2024
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29. Januar 2026
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10. August 2026
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(1) Auf die Zinsen sind die für die Steuern geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, jedoch beträgt die Festsetzungsfrist zwei Jahre. Die Festsetzungsfrist beginnt:
- 1.
- in den Fällen des § 233a mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer festgesetzt, aufgehoben, geändert oder nach § 129 berichtigt worden ist,
- 2.
- in den Fällen des § 234 mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Stundung geendet hat,
- 3.
- in den Fällen des § 235 mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Festsetzung der hinterzogenen Steuern unanfechtbar geworden ist, jedoch nicht vor Ablauf des Kalenderjahrs, in dem ein eingeleitetes Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden ist,
- 4.
- in den Fällen des § 236 mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer oder der Haftungsbetrag erstattet oder die Steuervergütung ausgezahlt worden ist,
- 5.
- in den Fällen des § 237 mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem ein Einspruch oder eine Anfechtungsklage endgültig erfolglos geblieben ist, und
- 6.
- in allen anderen Fällen mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Zinslauf endet.
(2) Zinsen sind auf volle Euro zum Vorteil des Steuerpflichtigen gerundet festzusetzen. Sie werden nur dann festgesetzt, wenn sie mindestens 10 Euro betragen.
(3) Werden Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt oder wird ein Steuermessbetrag festgesetzt, sind die Grundlagen für eine Festsetzung von Zinsen
- 1.
- nach § 233a in den Fällen des § 233a Absatz 2a oder
- 2.
- nach § 235
(4) Werden wegen einer Steueranmeldung, die nach § 168 Satz 1 einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht, Zinsen nach § 233a festgesetzt, so steht diese Zinsfestsetzung ebenfalls unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
(5) Die Festsetzung von Zinsen nach § 233a hat Bindungswirkung für Zinsfestsetzungen nach den §§ 234, 235, 236 oder 237, soweit auf diese Zinsen nach § 233a festgesetzte Zinsen anzurechnen sind.
Fußnote
(+++ § 239: Zur Anwendung vgl. Art. 97 §§ 1 u. 15 EGAO +++)
(+++ § 239: Zur Geltung vgl. Art. 97 § 15 EGAO +++)
(+++ § 239 Abs. 1 Satz 1 u. 2: Zur Geltung vgl. Art. 97 § 15 Abs. 15 EGAO +++)
(+++ § 239 Abs. 5: Zur Anwendung vgl. Art. 97 § 15 Abs. 14 EGAO +++)
Fachbeiträge • 96
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Öffentliche Quellen • 25
- 1. 19/14875 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/10940, 19/11728, 19/13175 Nr. 11 - Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Dr. Michael Espendiller, Dr. Alexander Gauland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/4844 - Für ein innovationsfreundliches Steuersystem - Steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung einführenBundestag Drucksachen · 6. November 2019
- 2. 19/10940 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG)Bundestag Drucksachen · 17. Juni 2019
- 3. 19/23568 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der WirtschaftBundestag Drucksachen · 21. Oktober 2020
- 4. 19/18372 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/17998 - Umgang mit Nachzahlungszinsen des FinanzamtsBundestag Drucksachen · 1. April 2020
- 5. 20/2387 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1633, 20/1961, 20/2137 Nr. 4 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/1744 - Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Zinssatzes bei Steuernachzahlungen und Steuererstattungen c) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/685 - Zinsregeln im Steuerrecht wirklichkeitsnah anpassenBundestag Drucksachen · 22. Juni 2022
- 6. 20/1633 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur AbgabenordnungBundestag Drucksachen · 2. Mai 2022
- 7. 19/26566 - Kleine Anfrage: Aktuelle Situation des NachzahlungszinssatzesBundestag Drucksachen · 10. Februar 2021
- 8. 19/27496 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/26506 - Aktuelle Situation der Kommunalfinanzen in der PandemieBundestag Drucksachen · 11. März 2021