(1) Ein Verwaltungsakt, auf den ein Anspruch besteht, darf mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsakts erfüllt werden.
(2) Unbeschadet des Absatzes 1 darf ein Verwaltungsakt nach pflichtgemäßem Ermessen erlassen werden mit
- 1.
- einer Bestimmung, nach der eine Vergünstigung oder Belastung zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnt, endet oder für einen bestimmten Zeitraum gilt (Befristung),
- 2.
- einer Bestimmung, nach der der Eintritt oder der Wegfall einer Vergünstigung oder einer Belastung von dem ungewissen Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt (Bedingung),
- 3.
- einem Vorbehalt des Widerrufs
- 4.
- einer Bestimmung, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird (Auflage),
- 5.
- einem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage.
(3) Eine Nebenbestimmung darf dem Zweck des Verwaltungsakts nicht zuwiderlaufen.
Fachbeiträge • 37
- 1. FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 02.03.2007 - 3 V 1205/06Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 2. März 2007
- 2. Rechtsfolgen der Einstufung als „Jahreszahler“ für den Vorwurf der USt-Hinterziehung - der BGH klärt grundlegende RechtfragenEingeschränkter Zugriffwww.steueranwalt.de · 16. September 2026
- 3. Rechtsfolgen der Einstufung als „Jahreszahler“ für den Vorwurf der USt-Hinterziehung - der BGH klärt grundlegende RechtfragenEingeschränkter Zugriffwww.steueranwalt.de · 16. September 2026
- 4. Verlagerung der elektronischen Buchführung und von elektronischen Aufzeichnungen ins AuslandEingeschränkter Zugriffrsw.beck.de · 30. Januar 2024
- 5. Verlagerung der elektronischen Buchführung und von elektronischen Aufzeichnungen ins AuslandEingeschränkter Zugriffrsw.beck.de
- 6. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 7. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 8. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/29109 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/28391 - Automationsfreundliche und digitaltaugliche SteuergesetzeBundestag Drucksachen · 27. April 2021
- 2. 19/28925 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27632 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz - AbzStEntModG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/27820 - Abgeltungsteuer bewahren - Vermögensaufbau und Altersvorsorge stärken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/16836 - Steuerskandale wie Cum/Ex zukünftig verhindern d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Anja Hajduk, Dr. Danyal Bayaz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/5765 - Cum/Ex-Steuerskandal unverzüglich beendenBundestag Drucksachen · 22. April 2021
- 3. 20/2247 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von VerbrauchsteuergesetzenBundestag Drucksachen · 15. Juni 2022
- 4. 20/3590 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/2247 - Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/1727 - Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie und der ermäßigten BiersteuersätzeBundestag Drucksachen · 21. September 2022
- 5. 19/27632 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz - AbzStEntModG)Bundestag Drucksachen · 17. März 2021