(1) Ein Antrag auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gilt als am 18. Juni 1997 gestellt. Bei Hinterbliebenenrenten gilt der Rentenantrag frühestens mit dem Todestag als gestellt, wenn der Verfolgte nach dem 17. Juni 1997 verstorben ist.
(2) Für die Ermittlung des Zugangsfaktors gilt die Wartezeit als mit Vollendung des 65. Lebensjahres erfüllt und die Rente wegen Alters bis zum Rentenbeginn als nicht in Anspruch genommen.
(3) Auf Renten mit Zeiten nach diesem Gesetz ist § 44 Absatz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch nicht anzuwenden.
(4) Wurde eine Rente nach diesem Gesetz in der Fassung bis zum 31. Juli 2014 unter Anwendung des § 44 Absatz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bewilligt, so wird die Rente auf Antrag vom frühestmöglichen Rentenbeginn an neu festgestellt.
(5) Wurde eine Rente nach diesem Gesetz in der Fassung bis zum 31. Juli 2014 wegen verspäteter Antragstellung nicht vom frühestmöglichen Rentenbeginn an bewilligt, so wird die Rente auf Antrag vom frühestmöglichen Rentenbeginn an neu festgestellt.
(6) Wird die Rente nach Absatz 4 oder 5 neu festgestellt, ist damit der bisherige Rentenbescheid aufgehoben. Die Überzahlung, die sich aus der verminderten Rentenhöhe ergibt, ist mit der Nachzahlung aufzurechnen.
(7) Der zuständige Rentenversicherungsträger hat die Berechtigten über die Möglichkeit der Neufeststellung auf Antrag und die sich aus einer Neufeststellung ergebenden individuellen Auswirkungen auf den Rentenanspruch zu informieren.
Fachbeiträge • 10
- 1. Die Ghettorente nach dem ZRBG als VerfolgungszeitenEingeschränkter Zugriffwww.rentenbescheid24.de · 31. Mai 2019
- 2. Antrag auf Regelaltersrente für einen TotenEingeschränkter ZugriffSven Brack · www.rentenbescheid24.de · 21. Mai 2019
- 3. Nr. 03/12Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 9. Juli 2012
- 4. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 5. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 6. BundessozialgerichtEingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 7. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 8. BundessozialgerichtEingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 14/8602 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto und zur Änderung des Sechsten Buches SozialgesetzbuchBundestag Drucksachen · 20. März 2002
- 2. 15/1290 - Kleine Anfrage: Bilanz nach einem Jahr "Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto"Bundestag Drucksachen · 24. Juni 2003
- 3. 15/1475 - Antwort: Bilanz nach einem Jahr "Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto"Bundestag Drucksachen · 8. August 2003
- 4. 17/10094 - Antrag: Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichenBundestag Drucksachen · 26. Juni 2012
- 5. 18/1589 - Fragen: Fragen für die Fragestunde der 38. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 4. Juni 2014Bundestag Drucksachen · 30. Mai 2014
- 6. 17/12870 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/10094 - Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/7985 - Renten für Leistungsberechtigte des Ghetto-Rentengesetzes ab dem Jahr 1997 nachträglich auszahlenBundestag Drucksachen · 20. März 2013
- 7. 17/13355 - Antwort: Ungleichbehandlungen bei den GhettorentenBundestag Drucksachen · 30. April 2013
- 8. 18/2428 - Antwort: Umsetzung der Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto und Zahlungen von "Ghetto-Renten" nach Osteuropa - Drucksache 18/2339 -Bundestag Drucksachen · 29. August 2014