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13. Februar 2010
13. Februar 2010
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1. Januar 2014
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2. Dezember 2020
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9. März 2023
9. März 2023
(1) Rechte aus einem eingetragenen Design können gegenüber Handlungen nicht geltend gemacht werden, die die Benutzung eines Bauelements zur Reparatur eines komplexen Erzeugnisses im Hinblick auf die Wiederherstellung von dessen ursprünglicher Erscheinungsform betreffen, wenn diese Handlungen nach dem Geschmacksmustergesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 442-1, veröffentlichten bereinigten Fassung in der bis zum Ablauf des 31. Mai 2004 geltenden Fassung nicht verhindert werden konnten.
(2) § 40a gilt nicht für bestehende Rechte aus einem eingetragenen Design, das vor dem 2. Dezember 2020 angemeldet wurde.
(3) Für bestehende Lizenzen an dem durch die Anmeldung oder Eintragung eines eingetragenen Designs begründeten Recht, die vor dem 1. Juni 2004 erteilt wurden, gilt § 31 Absatz 5 nur, wenn das Recht ab dem 1. Juni 2004 übergegangen oder die Lizenz ab diesem Zeitpunkt erteilt worden ist.
(4) Ansprüche auf Entwerferbenennung nach § 10 können nur für eingetragene Designs geltend gemacht werden, die ab dem 1. Juni 2004 angemeldet werden.
(5) Die Schutzwirkung von Abwandlungen von Grundmustern nach § 8a des Geschmacksmustergesetzes in der bis zum Ablauf des 31. Mai 2004 geltenden Fassung richtet sich nach den Bestimmungen des Geschmacksmustergesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 442-1, veröffentlichten bereinigten Fassung in der bis zum Ablauf des 31. Mai 2004 geltenden Fassung. § 28 Absatz 2 ist für die Aufrechterhaltung von Abwandlungen eines Grundmusters mit der Maßgabe anzuwenden, dass zunächst die Grundmuster berücksichtigt werden.
Fachbeiträge • 2
- 1. Was die Reform des EU-Designrechts für den Aftermarket-Ersatzteilhandel bedeutet und was nichtEingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. September 2026
- 2. Alles Wichtige von Anmeldung bis zu VerletzungEingeschränkter Zugriffwww.ra-plutte.de · 31. Januar 2011
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/12084 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen WettbewerbsBundestag Drucksachen · 31. Juli 2019
- 2. 19/22238 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/12084 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Fabian Jacobi, Dr. Lothar Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/13205 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs c) zu dem Antrag der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/13165 - Maßnahmen für mehr Fairness bei Abmahnungen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Tabea Rößner, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/6438 - Abmahnungen - Transparenz und Rechtssicherheit gegen MissbrauchBundestag Drucksachen · 9. September 2020
- 3. 21/8158 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/6215 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des DesignrechtsBundestag Drucksachen · 23. September 2026
- 4. 21/6215 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des DesignrechtsBundestag Drucksachen · 3. Juni 2026