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1. Januar 2014
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9. März 2023
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Rechte aus einem eingetragenen Design können nicht geltend gemacht werden gegenüber
- 1.
- Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;
- 2.
- Handlungen zu Versuchszwecken;
- 3.
- Wiedergaben zum Zwecke der Zitierung oder der Lehre, vorausgesetzt, solche Wiedergaben sind mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar, beeinträchtigen die normale Verwertung des eingetragenen Designs nicht über Gebühr und geben die Quelle an;
- 4.
- Einrichtungen in Schiffen und Luftfahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind und nur vorübergehend in das Inland gelangen;
- 5.
- der Einfuhr von Ersatzteilen und von Zubehör für die Reparatur sowie für die Durchführung von Reparaturen an Schiffen und Luftfahrzeugen im Sinne von Nummer 4.
Fachbeiträge • 1
- 1. Drucker: Erinnerung an Revolution des MusikmarktesEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 23. Mai 2014