Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. September 2008
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1. Januar 2014
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9. März 2023
9. März 2023
(1) Wer entgegen § 38 Absatz 1 Satz 1 ein eingetragenes Design benutzt (Verletzer), kann von dem Rechtsinhaber oder einem anderen Berechtigten (Verletzten) auf Beseitigung der Beeinträchtigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) Handelt der Verletzer vorsätzlich oder fahrlässig, ist er zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des eingetragenen Designs eingeholt hätte.
Fachbeiträge • 23
- 1. 10 Dinge, die Sie über das Designrecht wissen müssenEingeschränkter ZugriffKevin Heitmeier · www.lhr-law.de · 4. Juni 2020
- 2. Handlungspflichten beim Unterlassungsanspruch: Rechte und Pflichten bei der UnterlassungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 27. Januar 2025
- 3. Abmahnung MARIS UGEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 4. Mai 2016
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- 7. Schadensersatzanspruch, § 42 Abs. 2 DesignGEingeschränkter ZugriffAndreas Böhm, Ll.M., Ra, Fa, Dipl.-Kfm · www.boehmanwaltskanzlei.de · 29. Juni 2010
- 8. Beseitigungsanspruch, § 42 Abs. 1 DesignGEingeschränkter ZugriffAndreas Böhm, Ll.M., Ra, Fa, Dipl.-Kfm · www.boehmanwaltskanzlei.de · 29. Juni 2010
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 21/8158 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/6215 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des DesignrechtsBundestag Drucksachen · 23. September 2026
- 2. 21/6215 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des DesignrechtsBundestag Drucksachen · 3. Juni 2026
- 3. 21/6457 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. Juni 2026