(1) Dem Soldaten steht alljährlich ein Erholungsurlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge zu.
(2) Der Urlaub darf versagt werden, soweit und solange zwingende dienstliche Erfordernisse einer Urlaubserteilung entgegenstehen.
(3) Dem Soldaten kann aus besonderen Anlässen Urlaub erteilt werden.
(4) Die Erteilung und die Dauer des Urlaubs regelt eine Rechtsverordnung. Sie bestimmt, ob und inwieweit die Geld- und Sachbezüge während eines Urlaubs aus besonderen Anlässen zu belassen sind.
(5) Einem Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit kann auf Antrag unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge mit Ausnahme der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung Urlaub bis zur Dauer von drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung auf längstens 15 Jahre gewährt werden, wenn er
- 1.
- mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder
- 2.
- einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
(6) Stimmt ein Berufssoldat oder Soldat auf Zeit seiner Aufstellung als Bewerber für die Wahl zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag oder zu der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes zu, ist ihm auf Antrag innerhalb der letzten zwei Monate vor dem Wahltag der zur Vorbereitung seiner Wahl erforderliche Urlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge zu gewähren.
(7) Soldaten haben Anspruch auf Elternzeit unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge mit Ausnahme der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Das Nähere wird durch eine Rechtsverordnung geregelt, die die Eigenart des militärischen Dienstes berücksichtigt.
Fachbeiträge • 29
- 1. Vaterschaftsurlaub - und die EU-VereinbarkeitsrichtlinieEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 16. September 2026
- 2. Änderungen im Bildungs- und Teilhabepaket ab 1.8.2013Eingeschränkter ZugriffHelge Hildebrandt · www.sozialberatung-kiel.de · 1. August 2013
- 3. Änderungen im Bildungs- und Teilhabepaket ab 1.8.2013Eingeschränkter ZugriffHelge Hildebrandt · www.sozialberatung-kiel.de · 1. August 2013
- 4. Änderungen im Bildungs- und Teilhabepaket ab 1.8.2013Eingeschränkter ZugriffHelge Hildebrandt · www.sozialberatung-kiel.de · 1. August 2013
- 5. BerufssoldatEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 12. Januar 2024
- 6. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. Februar 2014
- 7. SonderurlaubEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 17. September 2019
- 8. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 4. November 2025
Öffentliche Quellen • 19
- 1. 18/13000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 11. August 2017
- 2. 19/3400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019)Bundestag Drucksachen · 10. August 2018
- 3. 19/1700 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 4. Mai 2018
- 4. 19/11800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)Bundestag Drucksachen · 9. August 2019
- 5. 19/16835 - Unterrichtung: Fünfter Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz Berichtszeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018Bundestag Drucksachen · 17. Januar 2020
- 6. 19/22600 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)Bundestag Drucksachen · 25. September 2020
- 7. 19/28115 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2000 über den MutterschutzBundestag Drucksachen · 30. März 2021
- 8. 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)Bundestag Drucksachen · 5. August 2022