(1) Der Bund hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Berufssoldaten und des Soldaten auf Zeit sowie ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses, zu sorgen. Er hat auch für das Wohl des Soldaten zu sorgen, der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b oder Wehrdienst nach Maßgabe des Vierten oder Fünften Abschnittes oder des Wehrpflichtgesetzes leistet; die Fürsorge für die Familie des Soldaten während des Wehrdienstes und seine Eingliederung in das Berufsleben nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst werden gesetzlich geregelt.
(2) § 80 des Bundesbeamtengesetzes und die Bundesbeihilfeverordnung sind entsprechend anzuwenden auf
- 1.
- Soldatinnen und Soldaten, die Anspruch auf Dienstbezüge oder Ausbildungsgeld haben oder Elternzeit in Anspruch nehmen, und
- 2.
- Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger mit Anspruch auf Versorgungsbezüge nach Teil 2 Abschnitt 2 des Soldatenversorgungsgesetzes oder nach § 58 oder § 59 des Soldatenversorgungsgesetzes.
(3) Auf Soldaten, die sich in Betreuungsurlaub nach § 28 Abs. 5 befinden, ist § 92 Abs. 5 des Bundesbeamtengesetzes entsprechend anzuwenden.
(4) Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, denen auf Grund von § 69a des Bundesbesoldungsgesetzes unentgeltliche truppenärztliche Versorgung zusteht.
(5) Beihilfe wird nicht gewährt
- 1.
- Soldaten, solange sie sich in einer Eignungsübung befinden, es sei denn, dass sie ohne Einberufung zur Eignungsübung im öffentlichen Dienst beihilfeberechtigt wären, und
- 2.
- Versorgungsempfängern für die Dauer einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst, durch die eine Beihilfeberechtigung auf Grund beamtenrechtlicher Vorschriften begründet wird.
(6) Beim Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen schließt eine Beihilfeberechtigung auf Grund eines neuen Versorgungsbezuges die Beihilfeberechtigung aufgrund früherer Versorgungsbezüge aus.
(7) Abweichend von Absatz 5 Nr. 1 sind von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die nach der Eignungsübung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit berufen worden sind, auch die während der Eignungsübung entstandenen Aufwendungen beihilfefähig.
(8) In einer Rechtsverordnung kann vorgesehen werden, Soldaten mit Familien- oder Pflegeaufgaben im Sinne des § 3 Absatz 6 und 7 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes die Kosten für eine Familien- und Haushaltshilfe zu erstatten, die durch Verwendungen im Ausland zusätzlich entstehen, unabdingbar sind und eine Erstattung nach anderen Rechtsgrundlagen nicht möglich ist.
(9) In einer Rechtsverordnung kann vorgesehen werden, dass die Kosten für die Bestattung eines Soldaten in einem Ehrengrab der Bundeswehr erstattet werden.
Fachbeiträge • 17
- 1. Schlagkräftige Bundeswehr 2020plusEingeschränkter Zugriffwww.dbwv.de · 14. Juli 2026
- 2. Deutscher Bundeswehr Verband e.V.Eingeschränkter Zugriffwww.dbwv.de · 14. Juli 2026
- 3. Bereitschaftsdienst - und der finanzielle AusgleichEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 11. Januar 2016
- 4. Künstliche Befruchtung als truppenärztliche VersorgungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 17. Dezember 2013
- 5. BVerwG 1 WB 7.10, Beschluss vom 19. Oktober 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 2 C 26.14, Urteil vom 17. September 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 1 WB 13.09, Beschluss vom 27. April 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 5 C 29.12, Urteil vom 10. Oktober 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 21
- 1. 19/6337 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG)Bundestag Drucksachen · 7. Dezember 2018
- 2. 19/4454 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)Bundestag Drucksachen · 24. September 2018
- 3. 19/9491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz - BwEinsatzBerStG)Bundestag Drucksachen · 17. April 2019
- 4. 19/18270 - Unterrichtung: Siebter Versorgungsbericht der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. März 2020
- 5. 19/27523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des SoldatenversorgungsrechtsBundestag Drucksachen · 11. März 2021
- 6. 20/8645 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr und anderer gesetzlicher Regelungen (Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal - MilPersGleiFoG)Bundestag Drucksachen · 6. Oktober 2023
- 7. 20/6735 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6393 - Impfpflicht bei der BundeswehrBundestag Drucksachen · 8. Mai 2023
- 8. 20/5615 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Februar 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. Februar 2023