(1) Ist in den Fällen des § 1 Abs. 6 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz) die Rückgabe ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 11 Abs. 5 des Vermögensgesetzes) oder hat der Berechtigte Entschädigung gewählt (§ 6 Abs. 7, § 8 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 Satz 2 des Vermögensgesetzes), besteht ein Anspruch auf Entschädigung in Geld gegen den Entschädigungsfonds. Ein solcher Anspruch besteht auch für Schäden infolge absichtlicher verfolgungsbedingter Zerstörung oder Beschädigung von als Synagoge genutzten Gebäuden, wenn die Rückübertragung des zugehörigen Grundstücks nur ohne oder mit schwer beschädigtem Gebäude möglich ist.
(1a) Der Anspruch nach Absatz 1 Satz 1 steht einer Organisation im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Vermögensgesetzes auch dann zu, wenn sie innerhalb der Anmeldefrist nach § 30a Abs. 1 Satz 1 des Vermögensgesetzes eine nur allgemein umschriebene Anmeldung einreicht und zu dieser Anmeldung unter Beschränkung auf Entschädigung innerhalb einer Frist von zwölf Monaten ab dem 8. September 2005 (Ausschlussfrist) einen bestimmten Vermögenswert benennt. Hat die Organisation vor dem 8. September 2005 einen bestimmten Vermögenswert benannt, kann sie den Antrag auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2007, unter den weiteren Voraussetzungen des Satzes 1 auf Entschädigung beschränken. In den Fällen des Satzes 1 beginnt die Verzinsung des Entschädigungsanspruchs abweichend von § 2 Satz 9 ab dem Kalendermonat nach der Benennung des Vermögenswertes bei der zuständigen Behörde.
(2) § 1 Abs. 4 des Entschädigungsgesetzes gilt entsprechend. Ferner wird eine Entschädigung nicht gewährt für Vermögensverluste, für die der Berechtigte bereits Leistungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz oder anderen rückerstattungsrechtlichen Vorschriften erhalten hat.
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 12/7638 - Änderungsantrag: zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 12/4887 und 12/7588 - Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - EAGL)Bundestag Drucksachen · 20. Mai 1994
- 2. 13/7275 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem a) Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 13/2022 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Nutzer und zur weiteren Erleichterung von Investitionen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Nutzerschutzgesetz - NutzSchG) b) Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS - Drucksache 13/2822 - Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Nutzerinnen und Nutzer von Grundstücken in den neuen Bundesländern (Nutzerschutzgesetz) c) Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 13/5982 - Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung und Vereinheitlichung sachenrechtlicher Fristen (SachenRFristenG) d) Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 13/803 - Vorrang für die Nutzer in Ostdeutschland e) Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Klaus-Jürgen Warnick und der anderen Abgeordneten der PDS - Drucksache 13/613 - Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im BeitrittsgebietBundestag Drucksachen · 20. März 1997
- 3. 14/35 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 26. Oktober bis 13. November 1998 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. November 1998
- 4. 14/1400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000 (Haushaltsgestz 2000)Bundestag Drucksachen · 13. August 1999
- 5. 15/5576 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes (Zweites Entschädigungsrechtsergänzungsgesetz - 2. EntschRErgG)Bundestag Drucksachen · 31. Mai 2005
- 6. 16/9900 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009)Bundestag Drucksachen · 8. August 2008
- 7. 19/24118 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. November 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. November 2020