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StVZO
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A. Personen (weggefallen)
§§ 1 bis 15l
B. Fahrzeuge
I. Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen
II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
IIa. Pflichtversicherung (weggefallen)
III. Bau- und Betriebsvorschriften
C. Durchführungs-,Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 68
§ 69
§ 69a
§ 69b
§ 70
§ 71
§ 72
§ 73
(weggefallen)
(§ 29 Absatz 1, 3, 4, 7, 9, 10) Untersuchung der Fahrzeuge
(§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2) Durchführung der Hauptuntersuchung
(Anlage VIII Nummer 3.1 und 3.2) Anerkennung von Überwachungsorganisationen
(Anlage VIII Nummer 3.1.1.1 und 3.2) Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen und/oder Untersuchungen der Abgase sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte
(Anlage VIII Nummer 4) Untersuchungsstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Untersuchungen der Abgase und wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen
(zu Anlage VIIIa Nummer 1 und 3 sowie Anlage VIIIb Nummer 2.3) Bereitstellung von Vorgaben für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen; Auswertung von Erkenntnissen
(zu § 29 Absatz 2, 3, 5 bis 8) Prüfplakette für die Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern
(weggefallen)
(§ 29 Absatz 2 bis 8) Prüfmarke und SP-Schild für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen
(zu § 35e Absatz 4, §§ 35f, 35i) Fahrgasttüren, Notausstiege, Gänge und Anordnung von Fahrgastsitzen in Kraftomnibussen
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(§ 34 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 3 Buchstabe b, Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe b) Bedingungen für die Gleichwertigkeit von Luftfederungen und bestimmten anderen Federungssystemen an der (den) Antriebsachse(n) des Fahrzeugs
(§ 34a Absatz 3) Zulässige Zahl von Sitzplätzen und Stehplätzen in Kraftomnibussen
(zu § 48) Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge
(zu § 49 Absatz 3) Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“
(zu § 47 Absatz 2 Satz 2) Maßnahmen gegen die Emission verunreinigender Stoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
(zu § 41a Absatz 5 und 6) Gassystemeinbauprüfungen und sonstige Gasanlagenprüfungen
(zu § 41a Absatz 7 und Anlage VIII Nummer 3.1.1.2) Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen oder von wiederkehrenden und sonstigen Gasanlagenprüfungen sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte
(zu § 57b Absatz 1 und 4) Prüfung der Fahrtenschreiber
(zu § 57b Absatz 1 und 4) Durchführung der Prüfungen der Fahrtenschreiber und Kontrollgeräten
(zu § 57b Absatz 3 und 4 und § 57d Absatz 1a) Prüfstellen für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber und der Geschwindigkeitsbegrenzer
(zu § 57b Absatz 3 und 4 und § 57d Absatz 1a) Anerkennung von Fahrtenschreiberherstellern für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber oder der Geschwindigkeitsbegrenzer sowie von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugimporteuren für die Durchführung von Einbauprüfungen der Fahrtenschreiber
(zu § 57b Absatz 3 und § 57d Absatz 1a) Beauftragung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber oder der Geschwindigkeitsbegrenzer
(weggefallen)
(weggefallen)
(§ 49 Absatz 3) Kriterien für lärmarme Kraftfahrzeuge
(zu § 47 Absatz 3b und 3c) Anforderungen an Stickoxid-Minderungssysteme (NO x -Minderungssysteme) mit hoher Minderungsleistung zur Einhaltung eines Emissionswerts von weniger als 270 mg/km NO x für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (NO x MS-Pkw)
(zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase und Partikel von Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren und Selbstzündungsmotoren (Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen)
(zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- und Selbstzündungsmotoren
(zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren
(zu § 47 Absatz 3a) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Kraftfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor
(zu § 48 Absatz 2 und Anlage XIV Nummer 3.4) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Nutzfahrzeugen sowie von mobilen Maschinen und Geräten mit Selbstzündungsmotor
(§ 35a Absatz 8) Beispiel für einen Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf Beifahrerplätzen mit Airbag
(zu § 20 Absatz 3a Satz 4) EG-Fahrzeugklassen
§ 1 bis 2c
§ 2d
§ 3 bis 13
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Über das Gesetz
Inkrafttreten :
26. September 2025
Letzte Änderung :
26. September 2025
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Ursprüngliche Fassung
Konsolidierte Fassung zu einem bestimmten Datum
Aktuelle konsolidierte Fassung
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