1Der Steuerpflichtige kann durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen nicht gedeckten Erhaltungsaufwand für ein im Inland belegenes Gebäude oder Gebäudeteil, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen, soweit die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes oder Gebäudeteils als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich und die Maßnahmen in Abstimmung mit der in § 7i Absatz 2 bezeichneten Stelle vorgenommen worden sind. 2Durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen nicht gedeckten Erhaltungsaufwand für ein im Inland belegenes Gebäude oder Gebäudeteil, das für sich allein nicht die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllt, aber Teil einer Gebäudegruppe oder Gesamtanlage ist, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften als Einheit geschützt ist, kann der Steuerpflichtige auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen, soweit die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes der Gebäudegruppe oder Gesamtanlage erforderlich und die Maßnahmen in Abstimmung mit der in § 7i Absatz 2 bezeichneten Stelle vorgenommen worden sind. 3§ 7h Absatz 3 und § 7i Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 sowie § 11a Absatz 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden.
Fachbeiträge • 9
- 1. Update: Bundestag beschließt Umsatzsteuersenkung auf Gas und eine InflationsausgleichsprämieEingeschränkter ZugriffPwc Deutschland · www.pwc.de · 8. Dezember 2022
- 2. Jahressteuergesetz 2022 - was gibt es Neues?Eingeschränkter ZugriffNico Flegel · www.juhn.com · 11. Februar 2023
- 3. Denkmalschutz-Immobilien in Karlsruhe kaufenEingeschränkter Zugriffwww.engelvoelkers.com · 12. Januar 2026
- 4. Denkmalschutz-Immobilien in Karlsruhe kaufenEingeschränkter Zugriffwww.engelvoelkers.com · 12. Januar 2026
- 5. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 6. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 7. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 8. Löhne und Gehälter professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
Öffentliche Quellen • 2
- 1. Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 2025BMF Schreiben · 12. Dezember 2024
- 2. Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1a Einkommensteuergesetz (EStG) bei der Instandsetzung und Modernisierung von GebäudenBMF Schreiben · 26. Januar 2026