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1. Januar 2007
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1. Januar 2012
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21. Januar 2026
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(1) 1Solange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zum Zweck des Abrufs der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39e Absatz 4 Satz 1) die ihm zugeteilte Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt schuldhaft nicht mitteilt oder das Bundeszentralamt für Steuern die Mitteilung elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale ablehnt, hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI zu ermitteln. 2Kann der Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wegen technischer Störungen nicht abrufen oder hat der Arbeitnehmer die fehlende Mitteilung der ihm zuzuteilenden Identifikationsnummer nicht zu vertreten, hat der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Sinne des § 38b längstens für die Dauer von drei Kalendermonaten zu Grunde zu legen. 3Hat nach Ablauf der drei Kalendermonate der Arbeitnehmer die Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt nicht mitgeteilt, ist rückwirkend Satz 1 anzuwenden. 4Sobald dem Arbeitgeber in den Fällen des Satzes 2 die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale vorliegen, sind die Lohnsteuerermittlungen für die vorangegangenen Monate zu überprüfen und, falls erforderlich, zu ändern. 5Die zu wenig oder zu viel einbehaltene Lohnsteuer ist jeweils bei der nächsten Lohnabrechnung auszugleichen.
(2) 1Ist ein Antrag nach § 39 Absatz 3 Satz 1 oder § 39e Absatz 8 nicht gestellt, hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI zu ermitteln. 2Legt der Arbeitnehmer binnen sechs Wochen nach Eintritt in das Dienstverhältnis oder nach Beginn des Kalenderjahres eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug vor, ist Absatz 1 Satz 4 und 5 sinngemäß anzuwenden.
(3) 1In den Fällen des § 38 Absatz 3a Satz 1 kann der Dritte die Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug mit 20 Prozent unabhängig von den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers ermitteln, wenn der maßgebende Jahresarbeitslohn nach § 39b Absatz 3 zuzüglich des sonstigen Bezugs 10 000 Euro nicht übersteigt. 2Bei der Feststellung des maßgebenden Jahresarbeitslohns sind nur die Lohnzahlungen des Dritten zu berücksichtigen.
Fachbeiträge • 30
- 1. Ermittlung der Lohnsteuer: Steuerklasse VI bei fehlender IdentifikationsnummerEingeschränkter Zugriffwww.schuhmann.de · 27. Oktober 2025
- 2. Lohnsteuerbescheinigungen: Ermittlung der Id-Nr. für elektronische ÜbermittlungEingeschränkter Zugriffwww.schuhmann.de · 27. Februar 2024
- 3. BGH 1 StR 346/18: § 266a StGBEingeschränkter Zugriffwww.ra-klose.com · 23. September 2020
- 4. Aktualisierung des BMF-Schreibens zum ELStAM-VerfahrenEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 28. September 2026
- 5. BGH 1 StR 346/18: § 266a StGBEingeschränkter Zugriffwww.ra-klose.com · 23. September 2020
- 6. SchwarzarbeitEingeschränkter Zugriffwww.gssr.de · 2. Juni 2023
- 7. SteuerhinterziehungEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 6. Juni 2013
- 8. Arbeitgeber schuldet Sozialversicherungsbeiträge aus Bruttoarbeitsentgelt der ungünstigsten SteuerklasseEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 13. Mai 2013
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/13436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 2. 20/9006 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) - Drucksache 20/8628 - Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 26. Oktober 2023
- 3. 20/9396 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8628, 20/9006 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)Bundestag Drucksachen · 16. November 2023
- 4. Durchführung des Grenzgängerfiskalausgleichs (Artikel 13 a DBA-Frankreich)BMF Schreiben · 30. März 2017
- 5. Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2026BMF Schreiben · 21. August 2025