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1. Januar 2022
1. Januar 2022
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21. Januar 2026
21. Januar 2026
(1) 1Arbeitnehmer erhalten die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber, wenn sie am 1. September 2022
- 1.
- in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und
- 2.
- in eine der Steuerklassen 1 bis 5 eingereiht sind oder nach § 40a Absatz 2 pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen.
(2) 1Arbeitgeber im Sinne des § 38 Absatz 1 haben an Arbeitnehmer im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 die Energiepreispauschale im September 2022 auszuzahlen. 2Die Arbeitgeber haben hierbei die Energiepreispauschale gesondert vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer zu entnehmen, die
- 1.
- in den Fällen des § 41a Absatz 2 Satz 1 bis zum 10. September 2022,
- 2.
- in den Fällen des § 41a Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 1 bis zum 10. Oktober 2022 und
- 3.
- in den Fällen des § 41a Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 bis zum 10. Januar 2023
(3) 1Der Arbeitgeber kann in den Fällen des § 41a Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 1 die Energiepreispauschale an den Arbeitnehmer abweichend von Absatz 2 Satz 1 im Oktober 2022 auszahlen. 2Absatz 2 Satz 2 und 3 bleibt hiervon unberührt. 3Der Arbeitgeber kann in den Fällen des § 41a Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 auf die Auszahlung an den Arbeitnehmer verzichten.
(4) Eine vom Arbeitgeber ausgezahlte Energiepreispauschale ist in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Absatz 1 Satz 2) mit dem Großbuchstaben E anzugeben.
Fachbeiträge • 74
- 1. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 2. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 3. Die Energiepreispauschale kommt - und wer zahlt?Eingeschränkter Zugriffwww.kunzrechtsanwaelte.de · 22. Juni 2022
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- 5. Kommentar zu § 117Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 1. Januar 2024
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- 7. Bei Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Energiepreispauschale sind Finanzgerichte zuständigEingeschränkter ZugriffDr. Christopher Von Harbou · www.rechtsanwalt-harbou.de · 16. Dezember 2023
- 8. Energiepreispauschale: Zuständigkeit der FinanzgerichteEingeschränkter ZugriffDr. Christopher Von Harbou · www.rechtsanwalt-harbou.de · 10. Januar 2023
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/1817 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Mai 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. Mai 2022
- 2. 20/1765 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/1333 - Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 b) Gesetzentwurf der der Bundesregierung - Drucksache 20/1412 - Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022Bundestag Drucksachen · 11. Mai 2022
- 3. 20/2884 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 20/1387 - Steuerliche Umsetzung des Maßnahmenpakets zum Umgang mit den hohen EnergiekostenBundestag Drucksachen · 25. Juli 2022