Zweck dieses Gesetzes ist die Entlastung der von stark steigenden Stromkosten betroffenen Letztverbraucher. Diese Entlastung soll insbesondere durch eine Abschöpfung von erzielten Überschusserlösen der Betreiber von Stromerzeugungsanlagen finanziert werden. Zu diesem Zweck regelt dieses Gesetz
- 1.
- die Entlastung der Letztverbraucher
- a)
- durch Entlastungsbeträge zu ihren gestiegenen Stromkosten und
- b)
- durch einen Zuschuss an die Übertragungsnetzbetreiber zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten,
- 2.
- die Abschöpfung von Überschusserlösen bei Betreibern von Stromerzeugungsanlagen,
- 3.
- die Verwendung der abgeschöpften Überschusserlöse für die Finanzierung der gewährten Entlastungsbeträge und
- 4.
- die Zwischenfinanzierung der Entlastungsbeträge bis zur Abschöpfung der Überschusserlöse und, soweit die gewährten Entlastungsbeträge die abgeschöpften Überschusserlöse übersteigen, die endgültige Finanzierung der verbleibenden Entlastungsbeträge durch den Bund.
Fachbeiträge • 2
- 1. Wohnungswirtschaft: Selbsterklärung nach § 30 Abs.1 Nr. 2 StromPBG/ § 22 Abs. 1 Nr. 2 EWPBG – für Wohnungswirtschaft nicht leistbarEingeschränkter ZugriffTobias Straubinger · www.vdwbayern.de · 19. März 2024
- 2. Weitere Antworten zu Fragen zum Thema finale Selbsterklärung nach § 30 Abs.1 Nr. 2 StromPBG/§ 22 Abs. 1 Nr. 2 EWPBGEingeschränkter ZugriffTobias Straubinger · www.vdwbayern.de · 4. Juni 2024
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/4685 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher BestimmungenBundestag Drucksachen · 29. November 2022
- 2. 20/6873 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher GesetzeBundestag Drucksachen · 17. Mai 2023
- 3. 20/5994 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-PreisbremsengesetzesBundestag Drucksachen · 14. März 2023