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15. Januar 2026
15. Januar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Zuständige Stelle für sicherheitsempfindliche Tätigkeiten nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und Nummer 5 ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist oder nicht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine andere Bundesbehörde die Aufgabe als zuständige Stelle wahrnimmt.
(2) Zuständige Stelle für sicherheitsempfindliche Tätigkeiten nach § 1 Absatz 4 ist dasjenige Bundesministerium, dessen Zuständigkeit für die nichtöffentliche Stelle in einer Rechtsverordnung nach § 34 festgelegt ist. Das zuständige Bundesministerium kann seine Befugnis auf eine von ihm bestimmte sonstige öffentliche Stelle des Bundes übertragen.
(3) Die Aufgaben der nichtöffentlichen Stelle nach diesem Gesetz übernimmt
- 1.
- für den Bereich des Geheimschutzes nach § 1 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 3 eine Sicherheitsbevollmächtigte oder ein Sicherheitsbevollmächtigter,
- 2.
- für den Bereich des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes nach § 1 Absatz 4 eine Sabotageschutzbeauftragte oder ein Sabotageschutzbeauftragter und
- 3.
- für Bereiche nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 eine hierfür Beauftragte oder ein hierfür Beauftragter.
(4) Für die Sicherheitsbevollmächtigte oder den Sicherheitsbevollmächtigten ist eine zur Vertretung berechtigte Person zu bestellen. Für Bereiche außerhalb des Geheimschutzes soll eine zur Vertretung berechtigte Person bestellt werden.
(5) § 3 Absatz 1a gilt für die nichtöffentliche Stelle entsprechend. Die zuständige Stelle kann Ausnahmen von § 3 Absatz 1a zulassen, wenn die nichtöffentliche Stelle sich verpflichtet, Informationen, die ihr im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung bekannt werden, nur für solche Zwecke zu gebrauchen, die mit der Sicherheitsüberprüfung verfolgt werden.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/17585 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/16428, 19/16717, 19/16955 Nr. 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Manuel Höferlin, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/16481 - Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten und LuftsportlerBundestag Drucksachen · 4. März 2020
- 2. 19/22282 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21901 - Beschäftigung mutmaßlicher Islamisten im Sicherheitsbereich der Deutschen Bahn AGBundestag Drucksachen · 10. September 2020
- 3. 19/23350 - Unterrichtung: Evaluationsbericht nach Artikel 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den TerrorismusbekämpfungsgesetzenBundestag Drucksachen · 6. Oktober 2020
- 4. 21/120 - Unterrichtung: 33. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024)Bundestag Drucksachen · 10. April 2025