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15. Januar 2026
15. Januar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Die Sicherheitserklärung ist der betroffenen Person, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, in der Regel nach fünf Jahren erneut zuzuleiten und im Falle eingetretener Veränderungen von der betroffenen Person zu aktualisieren. Die zuständige Stelle prüft die Aktualisierungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit; § 13 Absatz 6 gilt entsprechend. Die zuständige Stelle beauftragt die mitwirkende Behörde, die Maßnahmen nach § 12 Absatz 1 im erforderlichen Umfang für die betroffene Person und für die mitbetroffene Person erneut durchzuführen und zu bewerten.
(2) Im Abstand von in der Regel zehn Jahren ist eine Wiederholungsüberprüfung einzuleiten. Im Übrigen kann die zuständige Stelle eine Wiederholungsüberprüfung einleiten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse dies nahelegen. Die Maßnahmen bei der Wiederholungsüberprüfung entsprechen denen der Erstüberprüfung; bei der Sicherheitsüberprüfung nach den §§ 9 oder 10 kann die mitwirkende Behörde von einer erneuten Identitätsprüfung absehen. Die Wiederholungsüberprüfung erfolgt nur mit Zustimmung
- 1.
- der betroffenen Person, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, und
- 2.
- der mitbetroffenen Person.
(3) Die zuständige Stelle kontrolliert die Einhaltung der Fristen gemäß Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 in der Regel mithilfe einer elektronischen Erinnerungsfunktion.
(4) Verweigert die betroffene Person oder die mitbetroffene Person die erforderliche Mitwirkung bei den Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2, ist die weitere Betrauung der betroffenen Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unzulässig. § 14 Absatz 5 Satz 2 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 18/11281 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des SicherheitsüberprüfungsgesetzesBundestag Drucksachen · 22. Februar 2017
- 2. 18/12500 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht 2015 und 2016 der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - 26. Tätigkeitsbericht -Bundestag Drucksachen · 30. Mai 2017
- 3. 19/23350 - Unterrichtung: Evaluationsbericht nach Artikel 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den TerrorismusbekämpfungsgesetzenBundestag Drucksachen · 6. Oktober 2020
- 4. 19/28126 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und ReservistenBundestag Drucksachen · 30. März 2021
- 5. 20/9648 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)Bundestag Drucksachen · 6. Dezember 2023
- 6. 20/6000 - Unterrichtung: 31.Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022)Bundestag Drucksachen · 15. März 2023
- 7. 21/3073 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1846, 21/2580 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der BundeswehrBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 8. 21/1846 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der BundeswehrBundestag Drucksachen · 29. September 2025