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15. Januar 2026
15. Januar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (betroffene Person), ist vorher einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Die Sicherheitsüberprüfung bedarf der Zustimmung der betroffenen Person, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Zustimmung ist schriftlich oder nach Maßgabe von § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder unter Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur im Sinne von Artikel 3 Nummer 11 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) zu erteilen. Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres übertragen werden.
(1a) Auf eine Sicherheitsüberprüfung kann verzichtet werden, wenn
- 1.
- für die betroffene Person bereits vor weniger als fünf Jahren eine gleich- oder höherwertige Überprüfung abgeschlossen wurde, ohne dass ein Sicherheitsrisiko festgestellt worden ist, oder
- 2.
- dies im Einzelfall erforderlich ist zur Abwehr einer gegenwärtigen und erheblichen Gefahr für
- a)
- eine Einrichtung nach § 1 Absatz 5 Satz 1 oder Satz 2 oder
- b)
- eine Anlage nach § 4 Absatz 2 oder § 12 Absatz 2 des Satellitendatensicherheitsgesetzes.
(2) In die Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Absatz 1 oder nach § 10 soll einbezogen werden:
- 1.
- die volljährige Ehegattin oder der volljährige Ehegatte der betroffenen Person,
- 2.
- die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner der betroffenen Person oder
- 3.
- die volljährige Partnerin oder der volljährige Partner, mit der oder dem die betroffene Person in einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft lebt (Lebensgefährtin oder Lebensgefährte).
(3) Eine Sicherheitsüberprüfung ist nicht durchzuführen für
- 1.
- die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes,
- 1a.
- die in der Bundesrepublik Deutschland gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments,
- 2.
- Richterinnen und Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen,
- 3.
- ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse über- oder zwischenstaatlicher Einrichtungen und Stellen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 ausüben sollen; Regelungen über- oder zwischenstaatlicher Einrichtungen und Stellen bleiben unberührt.
Fachbeiträge • 30
- 1. FAQ zum SicherheitsüberprüfungsrechtEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
- 2. FAQ zum SicherheitsüberprüfungsrechtEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
- 3. Kontrolle eines Unternehmens zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz im Juni 2021Eingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
- 4. FAQ zum SicherheitsüberprüfungsrechtEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
- 5. FAQ zum SicherheitsüberprüfungsrechtEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
- 6. Kontrolle eines Unternehmens zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz im Juni 2021Eingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
- 7. Kontrolle eines Unternehmens zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz im Juni 2021Eingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
- 8. FAQ zum SicherheitsüberprüfungsrechtEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
Öffentliche Quellen • 16
- 1. 18/51 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. November 2013 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. November 2013
- 2. 18/5935 - Unterrichtung: Evaluation nach Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des BundesverfassungsschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 2. September 2015
- 3. 18/11281 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des SicherheitsüberprüfungsgesetzesBundestag Drucksachen · 22. Februar 2017
- 4. 19/21750 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das UnionsrechtBundestag Drucksachen · 19. August 2020
- 5. 19/24785 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des VerfassungsschutzrechtsBundestag Drucksachen · 27. November 2020
- 6. 19/23350 - Unterrichtung: Evaluationsbericht nach Artikel 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den TerrorismusbekämpfungsgesetzenBundestag Drucksachen · 6. Oktober 2020
- 7. 19/28126 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und ReservistenBundestag Drucksachen · 30. März 2021
- 8. 19/26311 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. Januar 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 29. Januar 2021