Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Oktober 2020
1. Oktober 2020
>
Version
1. Januar 2021
1. Januar 2021
>
Version
29. Dezember 2023
29. Dezember 2023
>
Version
6. Februar 2024
6. Februar 2024
>
Version
30. Juli 2026
30. Juli 2026
(1) Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Bundesfernstraßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Dabei sind die sonstigen öffentlichen Belange einschließlich des Umweltschutzes sowie die Belange der Menschen mit Behinderungen und der Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen mit dem Ziel, möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen, zu berücksichtigen. Der Bau oder Ausbau einer Rastanlage, der Ersatz vorhandener Brückenbauwerke sowie die Unterhaltung vorhandener Tunnelbauwerke liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Betriebswege auf Brücken im Zuge von Bundesautobahnen und Betriebswege auf Brücken im Zuge von Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen ausgewiesen sind, sind bedarfsabhängig durch den Träger der Straßenbaulast so zu bauen und zu unterhalten, dass auf ihnen auch öffentlicher Radverkehr abgewickelt werden kann.
(1a) Bei dem Bau oder der Änderung von Bundesautobahnen sind die Möglichkeiten der Erzeugung erneuerbarer Energien auf nutzbaren Flächen oder auf nutzbaren Anlagen auszuschöpfen; ausgenommen ist der Straßengrund. Dabei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit ebenso wie die technische Umsetzbarkeit zu beachten.
(1b) Nutzbare Flächen und nutzbare Anlagen sind vom Träger der Straßenbaulast innerhalb von fünf Jahren in einem Kataster festzuhalten.
(2) Soweit die Träger der Straßenbaulast unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit zur Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 außerstande sind, haben sie auf einen nicht verkehrssicheren Zustand durch Verkehrszeichen hinzuweisen. Diese hat die Straßenbaubehörde oder auf Bundesautobahnen die Gesellschaft privaten Rechts im Sinne des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes vorbehaltlich anderweitiger Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde aufzustellen.
(3) Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften über die ihnen nach Absatz 1 obliegenden Aufgaben hinaus die Bundesfernstraßen bei Schnee- und Eisglätte räumen und streuen. Landesrechtliche Vorschriften über die Pflichten Dritter zum Schneeräumen und Streuen sowie zur polizeimäßigen Reinigung bleiben unberührt.
Fachbeiträge • 21
- 1. § 3 StraßenbaulastEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 22. Juli 2026
- 2. Straßenbaulasttätigkeiten der Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund unter Einbindung DritterEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 29. September 2026
- 3. Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Bundesrat sieht NachbesserungsbedarfEingeschränkter ZugriffAdministrator · www.kopp-assenmacher.de · 15. Februar 2026
- 4. Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und EisglätteEingeschränkter Zugriffwww.jetzendorf.de · 16. Februar 2023
- 5. BGH vom 12.05.2010 ( I ZR 209/07) LärmschutzwandEingeschränkter ZugriffKai Jüdemann · www.ra-juedemann.de · 24. November 2010
- 6. Artenschutz bei der Unterhaltung und dem Betrieb von StraßenEingeschränkter ZugriffDaniela Teichert · www.fuesser.de · 31. März 2023
- 7. Update Umweltrecht GesetzgebungEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 16. Januar 2026
- 8. Straßensperrung wegen Bauarbeiten - Existenzgefährdung GewerbebetriebEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 17. September 2013
Öffentliche Quellen • 32
- 1. 18/11135 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 13. Februar 2017
- 2. 18/11323 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Februar 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. Februar 2017
- 3. 19/6028 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5066 - Einführung von Building Information Modeling im Hoch- und InfrastrukturbauBundestag Drucksachen · 27. November 2018
- 4. 18/12589 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11135, 18/11185 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 5. 18/11574 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11316 - Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich Haltestellen und FlugreisenBundestag Drucksachen · 20. März 2017
- 6. 18/11185 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 18/11135 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 15. Februar 2017
- 7. 18/11131 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)Bundestag Drucksachen · 13. Februar 2017
- 8. 19/990 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/724 - Sachstand bei der Einführung der Pkw-Maut, Ausweitung der Lkw-Maut und Gründung einer BundesfernstraßengesellschaftBundestag Drucksachen · 28. Februar 2018