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29. Dezember 2023
29. Dezember 2023
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6. Februar 2024
6. Februar 2024
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30. Juli 2026
30. Juli 2026
(1) Ein Planfeststellungsverfahren oder ein Plangenehmigungsverfahren ist innerhalb von vier Jahren abzuschließen, wenn das Vorhaben
- 1.
- im Abschnitt der Festen Fehmarnbeltquerung zwischen Puttgarden und Rødby gelegen ist oder
- 2.
- in einem Europäischen Verkehrskorridor nach Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1679 gelegen ist und dessen geschätzte Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens oder des Plangenehmigungsverfahrens 300 000 000 Euro überschreiten.
(2) Die Planfeststellungsbehörde hat dem Vorhabenträger auf dessen Antrag Auskunft über die bei Vorlage des Plans nach § 72a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes beizubringenden Informationen und Unterlagen zu erteilen. Weist das Vorhaben bei Eingang des Plans nach § 72a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht die erforderliche Reife auf, so ist der Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Planfeststellung oder Plangenehmigung spätestens vier Monate nach seinem Eingang bei der zuständigen Behörde abzulehnen.
(3) Auf Antrag der Planfeststellungsbehörde kann das Bundesministerium für Verkehr die Frist nach Absatz 1 Satz 1 verlängern. Im Antrag sind die Gründe für die Fristüberschreitung darzulegen. Eine weitere Verlängerung kann unter denselben Bedingungen einmal gewährt werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden auf Vorhaben, deren Plan vor dem 10. August 2023 bei der Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde eingereicht wurde.
Fachbeiträge • 5
- 1. Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Bundesrat sieht NachbesserungsbedarfEingeschränkter ZugriffAdministrator · www.kopp-assenmacher.de · 15. Februar 2026
- 2. BVerwG 9 A 7.19, Urteil vom 03. November 2020Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 9 A 11.19, Urteil vom 03. November 2020Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. Verfahrensinformation zu 9 A 12.19Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 9 A 9.19, Urteil vom 03. November 2020Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/4731 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich - Drucksache 19/4459 - Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. Oktober 2018
- 2. 19/4459 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im VerkehrsbereichBundestag Drucksachen · 24. September 2018
- 3. 20/12734 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. September 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. September 2024
- 4. 20/6879 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen VerkehrsnetzesBundestag Drucksachen · 17. Mai 2023
- 5. 20/8922 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6879 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen VerkehrsnetzesBundestag Drucksachen · 18. Oktober 2023
- 6. 21/6701 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4099, 21/4301 - Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4458 - Infrastrukturvorhaben im Schienennetz effektiv beschleunigenBundestag Drucksachen · 24. Juni 2026
- 7. 21/4301 - Unterrichtung: Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes - Drucksache 21/4099 - Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026
- 8. 21/4099 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Infrastruktur-ZukunftsgesetzesBundestag Drucksachen · 11. Februar 2026