(1) Die Mitglieder der Bundesregierung dürfen neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Sie dürfen während ihrer Amtszeit auch nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören oder gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig sein oder außergerichtliche Gutachten abgeben. Der Bundestag kann Ausnahmen von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat zulassen.
(2) Die Mitglieder der Bundesregierung sollen während ihrer Amtszeit kein öffentliches Ehrenamt bekleiden. Die Bundesregierung kann hiervon Ausnahmen zulassen.
(3) Die Mitglieder und ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung haben dieser über Geschenke Mitteilung zu machen, die sie in bezug auf ihr Amt erhalten. Die Bundesregierung entscheidet über die Verwendung der Geschenke.
Fachbeiträge • 2
- 1. Kanzlei Dr. Hollitzer & HillerEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwalt-hollitzer.de · 27. Mai 2026
- 2. Meine EinkünfteEingeschränkter Zugriffwww.florianpronold.de · 31. Oktober 2021
Öffentliche Quellen • 89
- 1. 10/3202 - Antwort: Nebentätigkeiten von Bundesministern unter besonderer Berücksichtigung von Artikel 66 GGBundestag Drucksachen · 17. April 1985
- 2. 11/5136 - Gesetzentwurf: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. August 1989 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. September 1989
- 3. 12/1325 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Stasi-Überprüfungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 16. Oktober 1991
- 4. 12/6519 - Antwort: Anwaltschaftliche Pacht- und SozietätsverträgeBundestag Drucksachen · 29. Dezember 1993
- 5. 13/834 - Beschlussempfehlung und Bericht: VerhaltensregelnBundestag Drucksachen · 16. März 1995
- 6. 13/6452 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen StaatssekretäreBundestag Drucksachen · 6. Dezember 1996
- 7. 13/9702 - Antrag: Ausnahme von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat für ein Mitglied der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. Januar 1998
- 8. 14/1070 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Mai 1999 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. Mai 1999