(1) Der Bundeskanzler hat Anspruch auf eine Amtswohnung mit Ausstattung. Den Bundesministern kann eine Amtswohnung zugewiesen werden. Ist eine Amtswohnung zur Verfügung gestellt, entfällt der Ortszuschlag (§ 11 Abs. 1 Buchstabe b).
(2) Die Mitglieder der Bundesregierung, die eine Amtswohnung bezogen haben, sind berechtigt, sie nach Beendigung des Amtsverhältnisses noch für die Dauer von drei Monaten unter denselben Bedingungen wie bisher zu benutzen, es sei denn, daß ihnen schon früher eine angemessene Wohnung nachgewiesen wird. Der Monat, in dem das Amtsverhältnis endet, wird hierbei nicht mitgerechnet.
(3) Den Mitgliedern der Bundesregierung werden für die infolge ihrer Ernennung oder der Beendigung ihres Amtsverhältnisses erforderlich werdenden Umzüge Entschädigungen gewährt.
(4) Bei amtlicher Tätigkeit außerhalb des Sitzes der Bundesregierung erhalten sie Tagegelder und Entschädigungen für Reisekosten.
(5) Die weiteren Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten erläßt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nach gutachtlicher Äußerung des Präsidenten des Bundesrechnungshofes.
(6) Mitglieder der Bundesregierung und Versorgungsempfänger nach diesem Gesetz erhalten, soweit kein Anspruch nach § 27 des Abgeordnetengesetzes besteht, Beihilfe in sinngemäßer Anwendung der für Bundesbeamte geltenden Vorschriften.
Öffentliche Quellen • 20
- 1. 16/5802 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Juni 2007 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. Juni 2007
- 2. 16/9920 - Antwort: Auslastung der Flugbereitschaft der BundeswehrBundestag Drucksachen · 4. Juli 2008
- 3. 17/1318 - Antwort: Dienstreisen von Kabinettsmitgliedern und begleitende DelegationenBundestag Drucksachen · 8. April 2010
- 4. 18/7616 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz - BPolBeauftrG)Bundestag Drucksachen · 19. Februar 2016
- 5. 18/9040 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des BundesBundestag Drucksachen · 5. Juli 2016
- 6. 19/15 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters (Lobbyregistergesetz)Bundestag Drucksachen · 24. Oktober 2017
- 7. 18/11325 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU)Bundestag Drucksachen · 24. Februar 2017
- 8. 19/7928 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz - BPolBeauftrG)Bundestag Drucksachen · 20. Februar 2019